Bereits seit 2009 sendet das ZDF seine Nachrichtensendungen nun aus der "grünen Hölle" und bekanntlich wurde mit dem Umzug vor gut fünf Jahren auch ein neues Design samt überarbeiteter Melodie eingeführt. Letztere beschäftigt in dieser Woche nun das Oberlandesgericht München, wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet. Anlass ist eine Klage des Musikverlags Richard Birnbach gegen das Zweite Deutsche Fernsehen.

Der Musikverlag hält die Rechte am sogenannten "Fanfaren-Blues", der 1962 vom Komponisten Klaus Wüsthoff als Erkennungsmelodie der "heute"-Nachrichten entworfen wurde. Die wurde zwar immer wieder modernisiert und 1980 schrieb Wüsthoff sogar selbst noch einmal eine Neufassung. 2009 wurde er allerdings nicht mehr hinzugezogen. Stattdessen wandte sich das ZDF an eine niederländische Produktionsfirma. Die Richter müssen nun klären, ob die dabei entstandene Komposition wirklich eine Neuschöpfung ist, oder eine Weiterentwicklung der bisherigen Melodie. Wüsthoff erkennt Teile seines "Fanfaren-Blues" wieder und sieht daher Urheberrechte verletzt.

Kommen die RIchter zu dem gleichen Entschluss, dann stünden Wüsthoff, der mittlerweile 91 Jahre alt ist, weiterhin Tantieme zu. Vor einem Jahr gingen Wüsthoff und der Musikverlang Birnbach allerdings noch leer aus; ihre Klage vor dem Landgericht München I wurde damals abgewiesen. Für den Berufungsprozess hat der Musikverlag nun ein Gutachten bei einem Musikwissenschaftler eingeholt.