Die "Welt.de"-Redaktion ist vom Presserat für die Berichterstattung über den Suizid einer weitgehend unbekannten Nachwuchssportlerin gerügt worden. So habe die Redaktion in zwei Artikeln "ausführlich über persönliche Details wie ihre psychische Erkrankung, einen selbst verschuldeten Autounfall und ihre Beziehung zu ihrem Freund berichtet". "Welt.de" habe damit "tiefgreifend" in die Privatsphäe der Sportlerin eingegriffen, erklärte der Presserat. Darüber hinaus wurde über die Beziehung zwischen Eltern und Tochter spekuliert - dadurch habe die Redaktion "indirekt Schuldzuweisungen für den Suizid" in den Raum gestellt. 

Aber auch die große Schwester der "Welt", die "Bild"-Zeitung, kommt beim Presserat nicht besser weg. Im Gegenteil: Eine Rüge erhielt die Online-Ausgabe der "Bild" für die Berichterstattung über den Mord an einem zwölfjährigen Mädchen. Der Artikel auf "Bild.de" war laut Presserat mit einem Foto des Kindes bebildert. Die Redaktion argumentierte, die Familie habe in der Lokalzeitung eine Todesanzeige inklusive Foto veröffentlicht. Der Presserat folgte dieser Logik nicht: "Aus einer Todesanzeige in einem anderen Medium, die sich an einen kleineren Personenkreis richtet, lässt sich nicht auf eine grundsätzliche Einwilligung zu einer identifizierenden Abbildung schließen." 

Die Rügen drei und vier haben "Bild" und "Bild.de" wegen der Berichterstattung über einen Mord in der Eifel erhalten. Die Redaktionen berichteten zunächst unter der Überschrift "Patensohn schlägt liebe Oma (†61) tot", später stellte sich heraus: Der Tatverdächtige war unschuldig. Die Texte waren dabei so geschrieben, dass man den Patensohn identifizieren konnte. So wurde sein Vorname und ein abgekürzter Nachname veröffentlicht. Darüber hinaus zeigte "Bild" ein unzureichend anonymisiertes Foto des damals Tatverdächtigen.