"Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" ist immer für Schlagzeilen gut, alle Zeitungen des Landes beschäftigen sich in zwei Wochen im Januar regelmäßig mit dem RTL-Phänomen. In einem Fall ist die "Bild"-Zeitung aber offenbar über das Ziel hinausgeschossen. So veröffentlichte die Tageszeitung alte "Playboy"-Nacktfotos von Corinna Drews und wies damit auf ihren Einzug in das Dschungelcamp hin.
Corinna Drews hat das offenbar nicht gefallen, sie ist deshalb vor das Münchner Landgericht gezogen und hat nun Recht bekommen. Die Richter verurteilten die "Bild" auf Unterlassung, laut "Süddeutscher Zeitung" dürfte Drews die Zeitung nun auch auf Schadensersatz verklagen. Die Richter erklärten, dass Drews Einwilligung zur Veröffentlichung der Fotostrecke Anfang der 80er Jahre nicht für eine Veröffentlichung 2014 gelte. Außerdem sah das Gericht keinen Zusammenhang zwischen der damaligen Veröffentlichung der Fotos und dem "Bild"-Bericht.
"Bild"-Anwalt Felix Stang sagte, man habe das Foto regulär über den "Playboy" lizensiert. "Regelmäßig sind Nacktaufnahmen oder sogar sexuelle Handlungen der Kandidaten untereinander im Fernsehen zu sehen", so Stang weiter. Demnach hätte Drews die Veröffentlichung hinnehmen müssen. Die Privatsphäre der Kandidaten sei regelmäßig Bestandteil der Berichterstattung rund um das Dschungelcamp. Der "Bild"-Anwalt spekulierte laut "SZ" zudem, dass die Nacktfotos von Corinna Drews ein wichtiger Grund für RTL gewesen sein könnten, sie für das Dschungelcamp zu verpflichten.
Dieser Argumentation folgten die Richter nicht. Drews sei schließlich auch für andere Rollen bekannt gewesen, so war sie unter anderem in "Kir Royal", dem "Traumschiff" und der ARD-Soap "Verbotene Liebe" zu sehen. Drews Anwalt Michael Scheele erklärt gegenüber der "SZ": "Die Abbildung meiner Mandantin hat ungefähr die Größe eines DIN-A4-Blattes, während sich die Berichterstattung auf wenige Zeilen beschränkt." Laut Scheele sei es der "Bild" nur um Voyeurismus gegangen.