Im Oktober vergangenen Jahres hat Kabel Deutschland angekündigt, ARD-alpha künftig nicht mehr analog in sein Netz einspeisen zu wollen und sich mit diesem Vorhaben an die bayerischen Medienhüter der BLM gewandt, um sich von diesen bestätigen zu lassen, dass man mit diesem Schritt nicht gegen geltendes Recht verstößt. Denn BR-alpha - so der Name des Senders bis zur Umbenennung Ende Juli - besaß einen sogenannten "Must-Carry-Status" und musste somit auch analog ins Kabelnetz eingespeist werden.

Bei Kabel Deutschland steht man nun auf dem Standpunkt, dass ARD-alpha ein ganz anderer Sender ist und verweist auf vermeintlich weitreichende Änderungen. So sei nicht nur der Name ausgetauscht worden, auch am Programm habe man so stark geschraubt, dass der Must-Carry-Status nicht einfach von BR-alpha auf ARD-alpha übergegangen ist. So wird beispielsweise nicht mehr die "Rundschau" des BR, sondern die "Tagesschau" gezeigt. Eine Argumentation, der sich die BLM zumindest nicht gänzlich entziehen wollte: "Die Landeszentrale hat es im Rahmen einer Unbedenklichkeitsbestätigung nicht als ihre Aufgabe angesehen, anstelle des Gesetzgebers zu entscheiden, wie wichtig in diesem Zusammenhang der vorgenommene Austausch der Nachrichtensendungen ist", heißt es nun von der BLM. Der Gesetzgeber müsse entscheiden, ob das geänderte Programm ebenfalls einen Must-Carry-Status erhält. Einstweilen sei die Streichung aus dem analogen Kabel jedenfalls rechtens.

Beim Bayerischen Rundfunk stößt diese Entscheidung auf kein Verständnis. Der Sender hat bereits angekündigt, gegen den Bescheid vorgehen zu wollen - in der Hoffnung, die angekündigte Verbannung aus dem analogen Kabel doch noch zu verhindern. Der Must-Carry-Status gelte aus Sicht des BR jedenfalls auch für ARD-alpha, lässt der Sender in einer Pressemitteilung verlauten. "Die im Juni 2014 erfolgte reine Umbenennung des Programms BR-Alpha in ARD-Alpha ändert hieran nichts. Es handelt sich nach wie vor um ein Bildungsprogramm, das in alleiniger Trägerschaft und alleiniger Finanzierung vom Bayerischen Rundfunk veranstaltet wird." Die Umbenennung diene lediglich dazu, "das Programm für Kooperationen im Bildungsbereich attraktiver zu machen", hieß es am Montag von seiten des Bayerischen Rundfunks.

Albrecht Hesse, Justitiar des Bayerischen Rundfunks: "Gebühren an Unternehmen, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen, sind nicht gerechtfertigt. Die KDG betreibt mit ihren Kabelnetzen einen eigenen Geschäftsbetrieb, mit dem sie Gewinne erzielt. Die Programme des Bayerischen Rundfunks sind hierfür gewissermaßen ein Vorprodukt, das der BR unentgeltlich anliefert, um der KDG überhaupt erst ihren erfolgreichen Geschäftsbetrieb zu ermöglichen. Es ist nicht üblich, dass der Lieferant des Vorprodukts den Verkäufer, der ja aus dem Verkauf des Produkts ohnehin Gewinn erzielt, für diese Gewinnerzielung noch einmal zusätzlich bezahlt."

Der Streit zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und den großen Kabelnetzbetreibern hat damit einen weiteren Höhepunkt erreicht. Seit mehr als zwei Jahren streiten die beiden Seiten über die Entgeltpflicht bei der Einspeisung der Programme. Anfang 2013 stoppten ARD und ZDF ihre Zahlungen an die Kabelnetzbetreiber Unitymedia und KDG für die Einspeisung ihrer Programme, wofür bis dahin etwa 60 Millionen Euro pro Jahr überwiesen wurden (DWDL.de berichtete). Die Kabelnetzbetreiber werfen seitdem sukzessive öffentlich-rechtliche Programme aus dem analogen Kabel, zu deren Verbreitung sie sich nicht verpflichtet sehen.

Ob und wann ARD-alpha tatsächlich von Kabel Deutschland aus dem analogen Kabel entfernt wird, ist unterdessen noch nicht klar. Auf Anfrage von DWDL.de erklärt das Unternehmen: "Die Entscheidung der BLM ist noch nicht bestandskräftig. Über einen Termin für die Beendigung der analogen Verbreitung des Senders und welcher Sender anstelle von ARD-alpha im bayerischen Kabelnetz nachrückt, hat Kabel Deutschland daher noch nicht entschieden."

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