Sixt hat den Prozess um den Rundfunkbeitrag vorerst verloren: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Berufung des Autovermieters gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts zurück. Sixt kündigte allerdings bereits an, den Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht fortsetzen zu wollen. Man sei nach wie vor der Auffassung, dass die Reform "mit schweren Strukturfehlern behaftet und deshalb verfassungswidrig" ist.
"Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt alles andere als überraschend. Es war uns von Anfang an klar, dass wir den Weg durch die Instanzen werden gehen müssen", sagte der Sixt-Vorstandsvorsitzende Erich Sixt. "Sixt ist unverändert entschlossen, gegen die völlig missratene Rundfunkfinanzierungsreform, die die Bürger und Unternehmen über Gebühr belastet und den Rundfunkanstalten erhebliche Mehreinnahmen beschert, mit allen verfügbaren Mitteln juristisch vorzugehen."
Sixt geht bereits seit zwei Jahren gegen den neuen Rundfunkbeitrag vor. Dieser führt nach Ansicht des Unternehmens "zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand und zementiert Ungerechtigkeiten. Denn der Nutzer der Radios in den Mietwagen sind unsere Kunden, die privat ohnehin schon Gebühren zahlen müssen". Die Reform müsse so ausgestaltet werden, dass "die von ihr bewirkte signifikante Mehrbelastung von Bürgern und Wirtschaft zurückgedreht wird", so die Forderung von Sixt.