Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan ist mit seiner Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen Jan Böhmermann gescheitert. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat eine entsprechende Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. "Der zu beurteilende Sachverhalt wirft komplexe verfassungsrechtliche und strafrechtliche Fragestellungen auf, die die Staatsanwaltschaft Mainz im Ergebnis zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung beantwortet hat", erklärte der Generalstaatsanwalt am Freitag.

Ihre Wertung, wonach ein strafbares Verhalten letztlich nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen ist, sei auch unter Berücksichtigung der Beschwerdebegründung nicht zu beanstanden. Die Generalstaatsanwaltschaft halte deshalb für den Fall einer Anklageerhebung eine Verurteilung des Beschuldigten nicht für wahrscheinlicher als seinen Freispruch. Angesichts dieser Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Anklage habe die Beschwerde keinen Erfolg haben können, hieß es in der Mitteilung weiter.

Die Mainzer Staatsanwaltschaft hatte vor wenigen Tagen entschieden, dass Jan Böhmermann kein "vorsäztlich beleidigendes Handeln" nachzuweisen sei. Der Vorsatz müsse das Bewusstsein umfassen, dass eine Äußerung nach ihrem objektiven Sinn eine Missachtung einer Person darstellt. Böhmermann hatte erklärt, es sei ihm an einer derart übertriebenen und von der konkreten Person abgelösten Darstellung gelegen gewesen, dass die fehlende Ernstlichkeit und das Fehlen eines ernst gemeinten Bezuges zur persönlichen Ehre der Person jedem Hörer unmittelbar erkennbar sein sollten und sofort klar werde, dass es sich um einen Witz oder Unsinn handele - eine Darstellung, der die Staatsanwaltschaft letztlich folgte.

Noch ist der Streit mit Erdogan für Böhmermann übrigens nicht gänzlich ausgestanden. Am 2. November verhandelt nämlich das Landgericht Hamburg über die Unterlassungsklage Erdogans. Mit dieser will der türkische Staatspräsident erreichen, dass das im Frühjahr im "Neo Magazin Royale" vorgetragene "Schmähgedicht" nicht mehr wiederholt werden darf.

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