Logo: tividiÄrger für Ish NRW und dessen Muttergesellschaft Unity Media. Gerade noch hatte man sich ausgiebig über den Erwerb der Übertragungsrechte an der Fußball-Bundesliga für das PayTV erfreut und Premiere damit kurz vor Weihnachten eine wahrhaft schöne Bescherung bereitet, da bereitet den Kabelnetzbetreibern das eigene PayTV-Paket "tividi" einige Sorgen.

Die DiViDi Entertainment GmBH, ein Online-DVD-Verleih, erwirkte vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen den Kabelneetzbetreiber Ish NRW, die die weitere Verwendungdes Namens "tividi" für das Pay-TV-Bouquet mit sofortiger Wirkung aufgrund der Verwechslungsgefahr mit der Marke "Dividi" untersagt. Die einstweilige Verfügung hat vorläufigen Charakter.

Das Gericht begründete das Verbot der Marke "tividi" mit der Verletzung der Firmenkennzeichenrechte durch die hohe Ähnlichkeit der beiden Namen innerhalb der gleichen Branche. DiViDi-Geschäftsführer Andreas Steinrücke: "Ich kann nicht nachvollziehen, wie man mit so großem Aufwand eine neue Marke erschaffen kann, die kaum von unserem etablierten Namen zu unterscheiden ist. Daher begrüße ich das deutliche Urteil des Gerichts."

Das PayTV-Paket "tividi" war erst im November gestartet. Eine Sprecherin von Unity Media bestätigte gegenüber DWDL den Eingang der einstweiligen Verfügung. Die Ausstrahlung des Programms werde wie gewohnt weitergehen. Man bemühe sich nun darum, eine Einigung mit Dividi herbeizuführen, um den Namen "tividi" weiterverwenden zu können.