Constantin-Medien-Chef Fred Kogel wird das Unternehmen mindestens bis zum 31. Dezember 2018 leiten. Der Medienkonzern hat den Vertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden nun entsprechend verlängert. Seit Anfang des vergangenen Jahres steht Kogel an der Spitze des Unternehmens, seit dem 1. Oktober 2014 ist er Mitglied im Vorstand. Dieter Hahn, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Constantin Medien AG, erklärt in einem kurzen Statement, er freue sich auf die weitere Zusammenarbeit mit Kogel und akzeptiere dessen Wunsch, den Vertrag zunächst nur bis Ende 2018 zu verlängern.

Auf Fred Kogel warten unterdessen weiterhin viele ungelöste Probleme. Am dringlichsten ist wohl der nach wie vor schwelende Streit mit Bernhard Burgener und dem Constantin-Tochterunternehmen Highlight Communications. Burgener will nach wie vor die Beschlüsse der jüngsten Hauptversammlung kippen, weil er mit seinen Stimmrechtsanteilen von den entscheidenden Abstimmungen ausgeschlossen wurde. Hahn und Kogel wollen bekanntlich das Filmgeschäft rund um Constantin Film verkaufen, Burgener will das verhindern. Beide Seiten haben sich mit Klagen überhäuft, zuletzt verklagte Constantin Medien Vertraute Burgeners (DWDL.de berichtete).

Neben der Personalie bei Constantin Medien gibt es auch Neuigkeiten von Constantin Film, das offiziell zur Highlight Communications gehört. Film-Chef Martin Moszkowicz hat seinen Vertrag ebenfalls verlängert, allerdings gleich um vier weitere Jahre bis zum 28. Februar 2021. Seit dem 1. Januar 2014 führt Moszkowicz als Vorstandsvorsitzender die Constantin Film AG, dem Management des Unternehmens gehört er schon seit 1990 an. Bernhard Burgener, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Constantin Film AG, sagt: "Ich freue mich darüber, dass sich Martin Moszkowicz dazu entschlossen hat, die Geschicke der Constantin Film auch für die nächsten Jahre an vorderster Stelle zu führen und zu verantworten. Es ist ein starkes Signal der Kontinuität für Mitarbeiter und Partner der Constantin Film; für uns - ein wichtiger Schritt für den weiteren Erfolg der Firma."