Die "Bunte" ist vor dem Hamburger Landgericht wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu einer Entschädigung in Höhe von 50.000 Euro verurteilt worden. In dem Prozess ging es um einen Artikel aus dem Dezember 2015, in dem das Blatt behauptete, der Ende 2013 beim Skifahren verunglückte Ex-Rennfahrer Michael Schumacher könne wieder laufen. Dessen Anwälte dementierten die Meldungen und gingen juristisch gegen das Burda-Magazin vor.
Neben der Entschädigung entschied das Gericht auch, dass "Bunte" die Prozesskosten zu 65 Prozent tragen muss. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, Burda kann noch in Berufung gehen. Schumachers Familie hatte eigentlich 100.000 Euro von der "Bunten" gefordert. Die Richter erkannten aber an, dass das Magazin tatsächlich einen Informanten gehabt und recherchiert habe. Hätte das Gericht herausgefunden, dass "Bunte" den angeblichen Informanten nur erfunden hätte, wäre die Strafe wohl deutlich härter ausgefallen.
Der Prozess wurde in der Öffentlichkeit intensiv begleitet. Auch, weil der entsprechende Artikel von "Bunte"-Vize Tanja May stammte. Auch sie musste vor Gericht aussagen: Als es um ein Treffen mit dem Informanten ging, wurde die Öffentlichkeit von der Befragung ausgeschlossen. May hatte es in ihrem Artikel zudem versäumt, der Familie die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Anfang des Jahres wurde bereits die Funke Mediengruppe zu einer Zahlung von 60.000 an Schumacher verurteilt (DWDL.de berichtete).