Nach Family TV und blizz wollte die ITV Media Group - eine in Augsburg ansässige Firma, die in keinem Verhältnis zum britischen Medienkonzern ITV steht - einen dritten Sender an den Start bringen und dafür den legendären Namen tm3 verwenden. Aktuell ist allerdings unklar, ob das Unternehmen eine Zulassung erhalten wird. Wie eine Pressesprecherin der Medienanstalten auf Nachfrage des Medienmagazins DWDL.de bestätigte, hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) den Zulassungsantrag in der vergangenen Woche abgelehnt.

Demnach hätten die Zulassungsvoraussetzungen nach dem Rundfunkstaatsvertrag nicht vorgelegen. Genauere Informationen nannte die Sprecherin zunächst nicht. "Die konkreten Gründe werden dem Antragsteller - der über die Entscheidung bereits informiert ist - in Kürze übermittelt", hieß es. Der Antragsteller wiederum, also besagte ITV Media Group, behauptet dagegen auf der Facebook-Seite von tm3, dass man von der ZAK noch nicht über die Entscheidung informiert worden sei.

Zugleich gab man sich kämpferisch. "Sobald wir seitens der ZAK den Bescheid erhalten, so werden wir diesen auf seinen Inhalt prüfen und ggf. rechtliche Mittel einlegen, denn anders, als in mancher Kommunikation dargestellt, handelt es sich bei einem Bescheid nicht um eine endgültige Entscheidung, sondern nur um eine vorläufige." Diesem Bescheid könne widersprochen werden, "so dass darüber dann Klage vor dem Verwaltungsgericht München einzureichen wäre", schreibt das Unternehmen, das von einem "regen Austausch mit den Medienbehörden" spricht und tm3 "in jedem Falle an den Start" bringen will.

Den für den 1. Juni angekündigten Sendestart hatte man allerdings kürzlich bereits verschoben. Allzu viel mit dem alten tm3 soll der Sender - so er denn überhaupt starten wird - übrigens nicht gemein haben. Der Schwerpunkt des Programms soll auf deutschen Serien liegen, darüber hinaus will man das einstige 9Live-Format "Alles auf Rot" mit Michael Koslar neu auflegen.

Zuletzt lag die ITV Media Group bereits wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht mit den Medienanstalten im Clinch. So habe der Anbieter nach Angaben der ZAK im August vergangenen Jahres auf seinem Sender blizz mindestens eine Filmbesprechung zum Film "Grand Budapest Hotel" von "Die Filmfabrik", wenn nicht sogar den kompletten Film gesendet, ohne die Rechte dafür zu besitzen (DWDL.de berichtete). Im Nachhinein habe sich nicht mehr zweifelsfrei ermitteln lassen, ob der ganze Film oder nur die Besprechung dazu gelaufen war, allerdings seien beide Varianten rechtswidrig.