Mit einer erheblichen Geldbuße in Höhe von 10.500 Euro will die Medienanstalt Hamburg / Schleswig/Holstein offenbar ein Ausrufezeichen setzen. Lothar Hay, Vorsitzender des Medienrats der MA HSH, erklärt: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer professionell auf YouTube oder ähnlichen Plattformen agiert, muss sich auch an die geltenden Werbebestimmungen halten."

Uwe Schüder, bei YouTube besser als "Flying Uwe" bekannt, hat nach Ansicht der Medienwächter gegen die Werbegrundsätze des Rundfunkstaatsvertrags verstoßen, die auch für Telemedien gelten, wenn dafür "fernsehähnliche Inhalte" produziert würden. In den drei von der MA HSH konkret beanstandeten Videos habe "Flying Uwe", der bei YouTube mehr als 1,1 Millionen Abonnenten zählt, Produkte von Unternehmen, bei denen er selbst Geschäftsführer ist, "ausgiebig positiv dargestellt". Laut MA HSH hätte er diese Sendungen als "Dauerwerbesendung" kennzeichnen müssen - und zwar zu Beginn als Ankündigung und auch dauerhaft während des gesamten Videos per Einblendung.

Schon im November 2016 hatte die MA HSH "Flying Uwe" aufgefordert, einige seiner Videos als Werbung zu kennzeichnen. Daraufhin habe dieser die Beschreibungen der Videos teilweise angepasst - bei Videos, in denen er Produkte seines eigenen Unternehmens präsentierte, verzichtete er aber darauf. Die Medienwächter aus Hamburg/Schleswig-Holstein hatten im Frühjahr noch rund 30 weitere YouTuber aus diesen Bundesländern angeschrieben und auf die Werbe- und Sponsoring-Bestimmungen hingewiesen. Theoretisch drohen bei Verstößen bis zu 500.000 Euro Bußgeld.

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