Auf Bücher und Zeitungen fällt schon heute nicht der reguläre Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent an, hier greift ein reduzierter Satz in Höhe von sieben Prozent. Diesen reduzierten Mehrwertsteuersatz hätten die deutschen Verlage gerne auch für ihre Online-Produkte. Der EU-Finanzministerrat hat sich am Freitag mit der Sache beschäftigt, aufgrund des Vetos eines einzelnen Mitgliedsstaates wurde die Entscheidung aber vertagt.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bedauern in einer gemeinsamen Pressemitteilung, dass die Politiker sich nicht einigen konnten. Die Verlage sprechen von einer "längst überfälligen Einigung für die einheitliche Geltung der ermäßigten Mehrwertsteuer".

BDZV und VDZ sehen gar die freie Presse in Gefahr, sollte der reduzierte Mehrwertsteuersatz nicht kommen. "Die Verlagshäuser antworten auf die Transformation der Medienwelt mit immer mehr digitalen journalistischen Angeboten, was die steuerliche Schlechterstellung auf diesem Zukunftsfeld schon seit langem vollkommen widersinnig macht. Wir appellieren an den Rat, den Erklärungen Taten folgen zu lassen und die Gleichbehandlung herzustellen. Diese Rechtsänderung ist für den Erhalt der freien Presse in Europa dringend erforderlich." Dass ein einzelner Mitgliedsstaat die Entscheidung blockiere, um ein Druckmittel zu haben, sei beschämend.