Als vor rund zwei Monaten der G20-Gipfel in Hamburg stattgefunden hat, kam es in der Hansestadt tagelang zu massiven Krawallen. Vor Ort waren auch viele Journalisten, die im Nachgang des Gipfels darüber berichteten. So auch das ARD-Magazin "Panorama", das im Juli unter dem Titel "Ein verhängnisvoller Abend" einen Beitrag über die Krawalle zeigte. Dabei bedienten sich die Journalisten offenbar auch an Videomaterial ihrer Kollegen von Spiegel TV - das hatte man dort zuvor aber ausdrücklich abgelehnt. Wie das Medienportal "Meedia" nun berichtet, zog Spiegel TV daraufhin gegen "Panorama" vor Gericht.

Am Mittwoch fand die Verhandlung statt: Die "Panorama"-Seite bestritt demnach nicht, die entsprechenden Sequenzen genutzt zu haben, sieht das aber durch das Zitatrecht gedeckt. Spiegel TV wies während der Verhandlung offenbar mehrmals darauf hin, dass "Panorama" bei den Krawallen gar nicht vor Ort gewesen sei. Insgesamt handelt es sich bei den übernommenen Szenen nur um etwa acht Sekunden Videomaterial - die Original-Quelle wurde übrigens korrekt genannt.

Laut "Meedia" ließ der Vorsitzende Richter der Urheberrechtskammer am Landgericht Hamburg, Jan Tolkmitt, allerdings durchblicken, dass die Unterlassungsklage von Spiegel TV wohl eher keine Aussicht auf Erfolg habe. "Panorama" hat das Material von Spiegel TV nämlich nicht einfach nur wiedergegeben, sondern eine eigene Geschichte daraus gemacht - es ist also etwas Neues entstanden. Unter anderem interviewten die Journalisten des Magazins einen Anwohner, der die Krawalle miterlebt hatte. Bereits am Donnerstag soll es ein Urteil geben.