In einem Interview mit der "Stuttgarter Zeitung" hat sich Günther Oettinger, bis Ende vergangenen Jahres in der EU-Kommission für Digitalwirtschaft zuständing, inzwischen aber zum Ressort Finanzplanung und Personal gewechselt, nochmal klar auf Seiten der Verlage positioniert. Zum Einen betont er, dass mit dem neuen EU-weiten "Verlegerrecht" die Position gegenüber Google & Co. gestärkt werden soll - so, wie es schon das deutsche Leistungsschutzrecht hätte bewerkstelligen sollen. Da es diesmal nicht um einzelne Länder, sondern die ganze EU gehe, erwarte er, dass Google sich das Verlegerrecht akzeptieren werde. Die Verabschiedung erwartet er bis Anfang kommenden Jahres.

Zum Anderen springt er den Verlagen auch im Streit mit den öffentlich-rechtlichen Sendern bei und fordert eine stärkere Beschränkung von ARD und ZDF im Internet. Dort dürften nur Inhalte veröffentlicht werden, die einen direkten Bezug zu TV-Sendungen hätten. Oettinger: "Die Praxis sieht indes anders aus. Die Sender sorgen für ein kostenloses und umfassendes journalistisches Angebot im Netz, das für die privat finanzierten Verlagshäuser eine scharfe Konkurrenz darstellt." Es sei "überfällig, dass Gerichte den Graubereich ausleuchten, Spielräume definieren und den öffentlich-rechtlichen Sendern auch Grenzen aufzeigen."

Zudem bestärkt er BDZV-Präsident und Springer-Chef Döpfner im Vorhaben, Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen. Oettinger weist darauf hin, dass der Rundfunkbeitrag als Beihilfe europarechtlich genehmigt worden seien, sagt aber weiter: "Das Wettbewerbsrecht fällt nicht in meinen Kompetenzbereich. Daher will ich mich zur Sache hier nicht äußern. Klar ist aber, die Sache ist eine Frage des europäischen Wettbewerbsrechts. Und deswegen kann eine entsprechende Beschwerde seitens der Verleger zu Klarheit führen."