Im Rechtsstreit zwischen Verlagen und der ARD über die "Tagesschau"-App hat der NDR eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen. Doch vorausgeschickt: Bis heute geht es in diesem viele Jahre andauernden Rechtsstreit um die Version der App vom 15. Juni 2011. "Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur 'Tagesschau'-App vom 15.6.2011 meint?", fragte sich das Landgericht daher schon 2012. Verhandelt wurde trotzdem noch viele weitere Jahre und durch etliche Instanzen.

Die Verleger waren nach einer Niederlage zwischenzeitlich bis vor den Bundesgerichtshof gezogen, das das Urteil aufhob und wieder an niedrigere Instanzen zurückverwies. Dort datiert das letzte Urteil auf den September 2016 - und das lautet: In der - schon lange nicht mehr existenten - Version vom Juni 2011 war das Angebot rechtswidrig, weil es "presseähnlich" war, was nicht den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags entsprach. Begründet wurde das damit, dass die Start- und Übersichtsseiten ausschließlich aus Text- und Standbildern bestanden und die Beiträge "in sich geschlossene Nachrichtentexte" waren, die "aus sich heraus verständlich und teilweise mit Standbildern illustriert" seien.

Auch wenn das damalige Angebot nicht mehr besteht und das Urteil damit keine unmittelbaren Auswirkungen hatte, hatte es die ARD es damit also schriftlich: In einer solchen Form darf sie kein Nachrichtenangebot mehr betreiben. Das Oberlandesgericht wollte dem ausgeuferten Rechtsstreit damals ein Ende setzen, indem es eine weitere Revision nicht zuließ. Der NDR gab sich damit nicht zufrieden und zog nun seinerseits vor den Bundesgerichtshof, um zunächst mal zu erkämpfen, dass überhaupt über eine erneute Revision verhandelt werden kann. Mit diesem Antrag ist der NDR nun gescheitert - damit ist das vorangegangene Urteil nun rechtskräftig.

Die Verleger jubeln: "Es ist nun rechtskräftig, dass die ARD zum Schaden freifinanzierter journalistischer Angebote gegen Recht und Gesetz gehandelt hat.", erklärte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Zeitungsverlegerverbandes BDZV. Aus seiner Sicht halten sich einige Sender auch heute noch nicht an die Gesetze. So würden "unter dem Deckmantel des Sendungsbezugs" weiterhin textlastige Portale betrieben. Aus Sicht des BDZV dürften lediglich "zu Sendungen hinführende Texte" veröffentlicht werden, die nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Seite ausmachen. "Nach unserer Wahrnehmung lehnen alle Bundesländer eine öffentlich-rechtliche digitale Gratispresse ab. Es ist daher notwendig, rasch eine weitergehende Begrenzung vorzunehmen", forderte Wolff, der das ZDF und den WDR als Positivbeispiel nannte.

Die ARD will sich unterdessen trotz der erneuten Niederlage noch nicht ganz geschlagen geben. NDR-Justitiar Michael Kühn: "ARD und NDR werden nun prüfen, ob das Bundesverfassungsgericht im Wege einer Verfassungsbeschwerde mit dem Fall befasst werden soll." Womöglich ist in dem vor über sechs Jahren begonnenen Rechtsstreit also noch immer das letzte Wort nicht gesprochen.