Das ohnehin umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist kaum in Kraft, da hagelt es reihenweise Kritik. Für Wirbel sorgt in diesen Tagen vor allem der Umgang von Twitter mit "Titanic". Das Satire-Magazin hatte vermeintlich im Namen von AfD-Politikerin Beatrix von Storch über "Barbarenhorden" getwittert und war von dem sozialen Netzwerk vorübergehend geblockt worden. Der der satirische "Titanic"-Tweet ist auch weiterhin gelöscht.

"Titanic" hatte sich mit der Aktion auf einen Tweet der Bundestagsabgeordneten bezogen, wegen dessen Veröffentlichung ihr Account mit Verweis auf einen "Verstoß gegen Regeln über Hass-Inhalte" für zwölf Stunden gesperrt worden war. Der Tweet richtete sich an die Kölner Polizei, die ihre Neujahrsgrüße auch auf Arabisch veröffentlich hatte. "Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?", fragte die AfD-Politikerin.

Dass nun auch der satirische "Titanic"-Beitrag gelöscht wurde, rief zahlreiche Kritiker auf den Plan, darunter den DJV-Bundesvorsitzenden Frank Überall, der Twitter aufforderte, "jegliche Form von Zensur" sofort zu beenden. Er kritisierte den Vorgang als "vorauseilenden Gehorsam, um mögliche Geldstrafen nach dem NetzDG zu verhindern". Die Social Media-Verantwortlichen hätten mit ihrem Vorgehen massiv in die Pressefreiheit eingegriffen, so Überalls Vorwurf.

"Mit der Zensur gegen Titanic ist genau das eingetreten, wovor wir schon im Gesetzgebungsverfahren gewarnt haben“, sagte er. "Ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit Sitz in den USA bestimmt darüber, wie weit Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland reicht. Das ist der Ausverkauf von Grundrechten." Auch Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), sieht sich in seinen Befürchtungen bestätigt. Die Plattformbetreiber würden "im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit" entscheiden, um sich vor möglichen hohen Geldstrafen zu schützen.

An die Stelle des Rechtsstaats trete eine "private Medienpolizei", so Wolff. Doch könnten private Netzwerke weder rechtlich noch faktisch ein Gerichtsverfahren ersetzen. Vielmehr müssten sie, um das Risiko von Millionenbußen abzuwenden, schon bei bloßem Verdacht auf Strafbarkeit löschen. Es sei nicht hinnehmbar, dass wie hier im Fall Twitter ein privatwirtschaftliches Unternehmen in den USA darüber entscheide, was deutsche Leser und Nutzer zu sehen bekämen.

Auch Lobo und Reichelt äußern Kritik

Netz-Journalist Sascha Lobo fand in seiner "Spiegel Online"-Kolumne ebenfalls deutliche Worte. xakt! - das jetzige "Titanic"-Szenario als Gefahr heraufziehen." Das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Gesetz sei "juristisch schlampig, technisch uninformiert und wahlkämpferisch schnellgeschossen" und entfalte "zensurhafte Wirkung". "Bild"-Digitalchefredakteur Julian Reichelt forderte die sofortige Abschaffung des Gesetzes, weil es zum Brandbeschleuniger werde. . "Gerade den dümmsten Meinungsäußerungen müssen wir mit den klügsten Meinungsäußerungen begegnen, nicht mit Meinungsverboten", so Reichelt.

"Titanic"-Chefredakteur Tim Wolff nahm die vorübergehende Twitter-Sperrung mit Humor. "Wir wollten einer verfolgten Kämpferin für Menschenunrechte Asyl bieten. Denn wenn wir Twitter richtig verstehen, ist es ein Forum für die Schwächsten unserer Gesellschaft: mehrfach herausgeforderte Politiker mit speziellen Ansichten, ganz besondere Menschen also", schrieb Wolff. "Dass nun solche Unterstützung einen Verstoß gegen die Twitter-Regeln darstellen soll, verwundert uns."

Der Bundestag hatte das Gesetz gegen Hasskommentare im Netz bereits im Sommer beschlossen. Es sieht unter anderem vor, dass entsprechende Inhalte bei Facebook oder Twitter innerhalb von 24 Stunden nach einem Hinweis gelöscht werden müssen. Wenn die Fälle nicht eindeutig sind, gibt es eine Frist von sieben Tagen. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen den Internet-Riesen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.

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