Auch im neuen Jahr geht der Streit zwischen RTL und den Marseille-Kliniken weiter. Jetzt hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg einzelne Aussagen einer Reportage des RTL-Magazins "Extra" aus dem Jahr 2015 als unzulässig eingestuft. Während der Klinikbetreiber von einer "empfindlichen Niederlage" spricht, die RTL erlitten habe, gibt man sich bei RTL gelassen. Ungeachtet des Urteils, das im Hinblick auf das sogenannte Hauptsacheverfahren nur vorläufigen Charakter habe, halte RTL an der Auffassung fest, dass es sich um eine zulässige Berichterstattung handelte.

"Die RTL Television GmbH und die RTL interactive GmbH sind weiterhin der festen Überzeugung, dass in diesem Beitrag unter Einhaltung der gebotenen journalistischen Sorgfaltspflichten in zulässiger Weise über tatsächliche Missstände in Pflegeheimen der Klägerinnen berichtet wurde", sagte RTL-Sprecher Matthias Bolhöfer gegenüber DWDL.de. "Wir werden dieses Verfahren daher selbstbewusst weiter fortführen und sind sehr zuversichtlich, mit unserer Auffassung zur Rechtmäßigkeit der Berichterstattung durchzudringen."

In dem Streit geht es um Recherchen von RTL, in denen von Missständen in von den MK-Kliniken betriebenen Pflegeheimen die Rede war. Der Klinikbetreiber verweist indes auf eine andere Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom November 2017 und spricht in diesem Zusammenhang von einem "wichtigen Sieg", den man errungen habe. In Köln sieht man das anders und verweist im Gegenzug darauf, dass damals acht von zwölf Unterlassungsanträgen zurückgewiesen worden seien.

"Offensichtlich haben die Marseille Kliniken und ihre Beratungsunternehmen dieses Urteil des OLG Köln bis heute nicht so richtig verstanden", kontert RTL-Sprecher Bolhöfer. "Der Spruch des Gerichts hat eindeutig bestätigt, dass die damaligen Enthüllungen von 'Team Wallraff' nicht nur gut recherchiert waren, sondern auch im Wesentlichen nicht rechtswidrig waren. Da zudem eine Revision nicht zugelassen wurde, kann man dieses Urteil realistisch nur als herbe Niederlage bezeichnen."