Der ORF darf keinen eigenen Youtube-Kanal betreiben, das hat die österreichische Medienbehörde KommAustria nun entschieden. Auf dem Kanal wollte der ORF eigentlich solche Sendungen anbieten, die aufgrund von gesetzlichen Beschränkungen in den Online-Medien des Senders nicht länger als sieben Tage verfügbar sein dürfen. Grundsätzlich, so heißt es von der Behörde, sei eine Präsenz des ORF in den sozialen Medien, inklusive Youtube, positiv, weil dadurch die Auffindbarkeit öffentlich-rechtlicher Inhalte gefördert werde.

Die Behörde stellt aber gleichzeitig fest, dass eine exklusive Kooperation des ORF mit Youtube andere, vergleichbare Unternehmen diskriminieren würde und damit dem ORF-Gesetz widerspräche. Durch den geplanten Youtube-Kanal würde zudem die ORF-eigene TVthek geschwächt, heißt es von der KommAustria. Die Medienbehörde hält es allerdings auch für denkbar, die Sieben-Tage-Regelung künftig auszuweiten.

Letzteres kommt beim ORF naturgemäß gut an, den geplanten Youtube-Kanal will man nun aber nicht mehr umsetzen. Die Entscheidung der Behörde nehme man zur Kenntnis und schaue sich den Bescheid genau an, heißt es in einer ORF-Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur APA. "Allerdings wird das Projekt eines eigenen Youtube-Channels jetzt nicht mehr weiterverfolgt", heißt es vom Sender. Man wolle sich nun darauf konzentrieren, die für den Youtube-Kanal vorgesehenen Features in die ORF-Angebote zu integrieren.

Gelobt wird die Medienbehörde für ihre Entscheidung von den österreichischen Privatsendern, die einen Youtube-Kanal des ORF immer abgelehnt haben. "Durch die beabsichtigte, noch dazu exklusive Zurverfügungstellung von ORF-Inhalten an YouTube wäre der österreichische Medienstandort unverantwortlich geschädigt worden. Und von Beginn an ein Rätsel war uns, warum der ORF absichtlich sein öffentlich-rechtliches Profil schwächen und seinem eigenen Angebot, der TVthek, Konkurrenz machen wollte", sagt etwa Corinna Drumm, Geschäftsführerin des Verbands Österreichischer Privatsender.