Vor rund sechs Wochen hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) drei Livestreams der "Bild" als Rundfunk eingestuft und den Axel Springer Verlag dazu aufgefordert, eine entsprechende Lizenz zu beantragen. Andernfalls, so die ZAK, werde man die zuständige Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) darum bitten, die Streams zu untersagen (DWDL.de berichtete). Weil sich Springer bis heute weigert, eine Rundfunklizenz zu beantragen, hat die mabb dem Verlag nun vor zwei Wochen einen Bescheid übermittelt, der die drei betroffenen Streams unterbietet. Dagegen geht das Unternehmen nun gerichtlich vor.

Wie "Horizont" berichtet, hat die Bild GmbH gegen den Bescheid der mabb Klage erhoben und zudem Eilrechtsschutz beantragt. Mit letzterem bittet Springer die Richter darum, vorerst weiter zu senden - eine vorläufige Entscheidung ist hier wohl bereits in wenigen Wochen zu erwarten. Das eigentliche Verfahren wird wohl noch mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Bei Axel Springer und "Bild" ist man nach wie vor der Meinung, dass die drei Livestreams kein Rundfunk im klassischen Sinne sind. Schon kurz nach der Entscheidung der ZAK erklärte das Unternehmen gegenüber DWDL.de: "Wir sind der Auffassung, dass es sich bei den genannten Formaten von ‘Bild’ in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht um zulassungspflichtigen Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages handelt, da diese weder zum zeitgleichen Empfang bestimmt sind noch entlang eines Sendeplanes verbreitet werden. Die Entscheidung der ZAK halten wir daher für unzutreffend."

Betroffen sind die Livestreams "Bild Live", "Die richtigen Fragen" und "Bild Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer". Vor allem bei "Die richtigen Fragen" ist es eine interessante Situation: "Bild" sagt, die Sendungen werden nicht anhand eines Sendeplans verbreitet. Das Format wird aber jeden Montag um 8 Uhr ausgestrahlt.