Ein mutmaßlich männlicher Influencer ist von der mabb wegen unzureichender Kennzeichnung von Werbeinhalten in den sozialen Netzwerken gerügt geworden. Das hat die Medienanstalt nun bekanntgegeben. Trotz mehrerer Hinweise und einer eingeräumten Fristverlängerung habe der Influencer "kaum Änderungen" an seinen Angeboten vorgenommen, heißt es von der mabb. Die Medienhüter kritisieren, dass die Person sowohl seinen persönlichen Shop als auch fremde Produkte ohne ausreichende Kennzeichnung beworben habe.

Konkret ging es um Bart- und Haarpflegeprodukte, die der Influencer auf Youtube, Facebook und Instagram beworben hat. Der Medienrat der mabb hat insgesamt neun Verstöße festgestellt und die weitere Verbreitung der Inhalte in der jetzigen Form untersagt. Der Influencer hat nun 14 Tage lang Zeit, um nachzubessern.

Um welchen Influencer es sich konkret handelt, wollte die mabb auch auf Nachfrage nicht mitteilen. Man wolle die Person nicht an den Pranger stellen, heißt es von der Medienanstalt. Kommt die Person der Aufforderung der Medienhüter nicht nach, und veröffentlicht weiter Inhalte ohne ausreichende Kennzeichnung, könnte die mabb auch seinen Namen veröffentlichen, um den Druck zu erhöhen.