Einem Bericht des Portals t-online.de zufolge soll die AfD in mindestens 29 Fällen auf Facebook, Twitter oder YouTube urheberrechtlich geschütztes Material von ARD-Rundfunkanstalten, in mindestens 19 Fällen Material des ZDF ohne Genehmigung verwendet haben. "Wir geben grundsätzlich kein Material an Interessensgruppen, Verbände und Parteien ab, sofern damit ein Veröffentlichungsinteresse verbunden ist", erklärten dem Bericht zufolge dazu WDR, NDR und SWR gleichlautend, ähnlich äußerten sich RBB und das ZDF. Rechtliche Schritte würden von mehreren Anstalten geprüft.

Urheberrechts-Experte Thomas Hoeren erklärt, dass nach seiner Einschätzung die Nutzung auch nicht durch das Zitatrecht gedeckt sei: "Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe aus dem Urheberrecht. Sender haben in der Vergangenheit stets erfolgreich solche Plagiate bekämpft." Die AfD erklärte, dass es einen Leitfaden gebe, der auf offiziellen Kanälen der Partei die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material verbiete und sich auch kein Sender an die Partei gewandt und um Löschung gebeten habe.