RTL II hat in drei verschiedenen Sendungen Werbung nicht klar genug von anderen Inhalte getrennt, das hat die ZAK nun beanstandet. In der Sendung "Der Trödeltrupp" wurde im Dezember 2017 vor einem Werbeblock ein Hinweis für die Bühnenshow "Der Trödeltrupp live" mit Ticketverkauf-Infos gezeigt. Da diese Show aber nicht als Begleitmaterial zur Sendung zu werten ist, sei es Werbung gewesen. Ähnlich war es auch bei einem Hinweis auf die Zeitschrift "Grip - Das Motormagazin", der im Anschluss an die gleichnamige Sendung ausgestrahlt wurde. "Die Zeitschrift trägt zwar den selben Titel wie die Sendereihe, stellt im Übrigen aber ein Angebot dar, dass auch unabhängig von der Sendereihe existieren könnte", so die ZAK.

Und auch bei der Sendung "3 Boxen - dein Style" mit Daniela Katzenberger lag ein sehr ähnlicher Verstoß vor. Hier wurde noch vor dem Werbeblock ein Hinweis auf eine CD mit Weihnachtsliedern von Katzenberger und ihrem Mann gezeigt. "Auch hier war eine rechtliche Einordnung des Hinweises als Begleitmaterial nicht zu rechtfertigen. Zwischen dem Album und der Sendung bestand keinerlei Bezug."

In einer anderen Frage gab es dagegen keine Entscheidung. Die ZAK bzw. die LPR Hessen beschäftigt sich nun schon seit einiger Zeit mit der Frage, ob RTL II nach dem Umbau der Nachrichten überhaupt noch als Vollprogramm auftreten darf. Von der LPR Hessen hieß es zuletzt, man bemühe sich um eine schnelle Klärung (DWDL.de berichtete). Wie eine ZAK-Sprecherin gegenüber DWDL.de bestätigte, gab es auf der jüngsten Sitzung allerdings keine Entscheidung. Die Vollprogramm-Frage wird aber auch bei den kommenden Treffen der ZAK Thema sein.