Seit Jahren liegt RTL in juristischen Auseinandersetzung mit Firmen, die sich durch die Sendung "Team Wallraff" zu Unrecht in ein schlechtes Licht gerückt sahen. Deshalb gingen auch die Helios-Kliniken vor mehr als zwei Jahren gegen RTL vor. Nach einer einstweiligen Verfügung untersagte das Landgericht Hamburg dem Sender im Sommer 2017, Teile der Sendung aus dem Januar 2016 weiterzuverbreiten (DWDL.de berichtete).

RTL ging damals in Berufung und hatte damit nun Erfolg. Das OLG Hamburg hat das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Klage der Helios-Klinik abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Im Kern geht es um heimlich erstellte Aufnahmen, die ja immer ein Bestandteil der verschiedenen "Team Wallraff"-Sendungen sind. Das Landgericht wies immer wieder darauf hin, dass die beanstandeten Mängel auch ohne die versteckte Kamera hätten aufgedeckt werden können. RTL bestreitet das - und hat nun recht bekommen.

Beim Sender spricht man von einem "wegweisenden Urteil". RTL-Chefredakteur Michael Wulf sagt: "Wir nehmen dieses Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis, zeigt es uns doch einmal mehr, dass es richtig und wichtig ist, für seine journalistischen Überzeugungen zu streiten. Der Einsatz von versteckten Kameras, das zeigt der Urteilsspruch, ist ein anerkanntes Instrument des investigativen TV-Journalismus, sofern die Aufnahmen von einem breiten öffentlichen Interesse sind und gesellschaftliche Missstände dokumentieren." Günter Wallraff ergänzt: "Das ist ein guter Tag für den aufklärenden, investigativen Journalismus und ein schlechter Tag für all die, die sich aus der Verantwortung stehlen und stattdessen mit ihren Klagen die Pressefreiheit einschränken wollen."

Das Urteil ist auch eine Niederlage für das Landgericht Hamburg, das in der Vergangenheit immer wieder mit Urteilen gegen Presseunternehmen aufgefallen war. "Es ist leider nicht unüblich, in der Hamburger Pressekammer immer erst einmal eine Niederlage zu erleiden. Das Urteil hat mich nicht überrascht", erklärte "Team Wallraff"-Teamleiterin Karla Steuckmann im Sommer 2017 nach dem Urteil des Landgerichts. Es sei kein Geheimnis, dass das Gericht sehr häufig im Sinne von Betroffenen und gegen die Presse entscheide.

Mehr zum Thema