"Bild" hat sich eine Rüge des Presserats eingefangen, weil das Springer-Blatt auf seinen Online-Seiten eine Bildergalerie von Opfern des Brückeneinsturzes von Genua veröffentlichte. Die Redaktion hatte im August unter der Überschrift "Sie fuhren in die Ferien und stürzten in den Tod" über einige Opfer berichtet und deren Fotos aus sozialen Medien veröffentlicht.

Der Beschwerdeausschuss sah darin einen Verstoß gegen den Opferschutz. Die Identität von Opfern sei besonders zu schützen und außerdem für das Verständnis des Geschehens in der Regel unerheblich, heißt es mit Verweis auf den Pressekodex. Nur wenn Angehörige ihr Einverständnis gegeben haben oder das Opfer eine Person des öffentlichen Lebens ist, dürften Name und Foto veröffentlicht werden.    

Darüber hinaus wurde auch das Wochenmagazin "Foum" gerügt. Hierbei geht es um eine Verletzung des Grundsatzes der klaren Trennung von Redaktion und Werbung. Ein Interview mit Vertretern eines Unternehmens für Hautpflegeprodukte diente nach Auffassung des Presserats zur werblichen Anpreisung von Produkten.

Eine weitere Rüge wurde gegen die "Deutsche Jagd-Zeitung" ausgesprochen, weil ein Bericht über einen angeblich gemobbten Firmenchef die Sorgfaltspflicht verletzte. Die Rede ist von einem "erheblichen Mangel an journalistischer Sorgfalt".