Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich am Mittwoch auf eine Reform des EU-Urheberrechts verständigt. Dazu gehört auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Das erklärte der Verhandlungsführung des Parlaments, Axel Voss (CDU), gegenüber der dpa. Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News sollen demnach künftig Geld an Verlage zahlen, wenn diese Artikel-Ausschnitte in ihren Suchergebnissen anzeigen.

 

Links und kurze Textausschnitte sollen gemäß der Einigung weiter erlaubt bleiben, ganze Sätze oder Überschriften jedoch nicht. Noch ist das letzte Wort allerdings nicht gesprochen, denn das Parlament und die EU-Staaten müssen der Einigung erst noch zustimmen. Kommt es dazu, haben die Länder zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in nationales Recht zu gießen.

Eine Zustimmung gilt zwar als wahrscheinlich, aber keineswegs als sicher, weil die Diskussion über das Leistungsschutzrecht in den vergangenen Wochen hitzig geführt wurde. Google hatte bereits im vorigen Jahr damit gedroht, seinen Nachrichtendienst Google News in Europa einzustellen, sollte das EU-Leistungsschutzrecht kommen. In Deutschland existiert schon seit 2013 ein Leistungsschutzrecht - zu nennenswerten Zahlungen an die Verlage führte es bislang aber nicht.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten indes die Einigung. "Dies ist ein guter Tag für die Meinungs- und Pressevielfalt in Europa und der Welt", hieß es am Mittwochabend in einer gemeinsamen Erklärung. Die Urheberrechtsreform setze "einen wichtigen globalen Standard für journalistische Vielfalt und unabhängige Berichterstattung".