Vor ziemlich genau einem Jahr hat der Streit zwischen Axel Springer und den Medienhütern begonnen. Damals erklärte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK), drei Livestreams von bild.de seien Rundfunk und würden daher eine Rundfunklizenz benötigen. Da man sich nicht einig werden konnte, wollte die MABB die Streams untersagen, wogegen Springer juristisch vorging. Bereits im Oktober 2018 bekam der Verlag vor dem Verwaltungsgericht Berlin recht und nun hat auch das Berliner Oberverwaltungsgericht im Sinne Springers entschieden.

Das OVG hat eine entsprechende Beschwerde der MABB gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts nun in einem Eilverfahren zurückgewiesen, das hat das Gericht öffentlich gemacht. Die "Bild" darf die drei beanstandeten Livestreams "Die richtigen Fragen", "Bild live" und "Bild-Sport – Talk mit Thorsten Kinhöfer" vorerst weiterhin senden. Eine endgültige Entscheidung ist das aber nicht, nun steht noch das Hauptsacheverfahren an. Das OVG hat nun aber festgestellt, dass es keine besondere Dringlichkeit in dem Fall gibt.

Laut dem OVG ist die rechtliche Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigem Rundfunk und zulassungsfreien Medien in der digitalen Welt "bisher ungeklärt und höchst umstritten". Bei der Abwägung der Interessen hat man sich nun erst einmal für die Springer-Seite entschieden. Der Verlag müsste bei einer vorläufigen Einstellung der Livestreams einen "erheblichen Verlust an (Publikums-)Reichweite hinnehmen", heißt es in der Begründung des Gerichts. Das öffentliche Vollzugsinteresse reduziere sich dagegen lediglich auf das Durchsetzen eines Verbots, "dessen Anwendung vorliegend gerade streitig" sei. Fortsetzung folgt...