Mehr als zwei Jahre haben die ARD, die Produzentenallianz, der Verband Deutscher Filmproduzenten und der Film- und Medienverband NRW verhandelt, nun wurden neue Eckpunkte für die Zusammenarbeit bei Kino-Gemeinschaftsproduktionen geschlossen. Je kleiner der Finanzierungsanteil der Sender ist, desto mehr Rechte verbleiben künftig beim Produzenten und umgekehrt.

Konkret müssen die Produzenten künftig die ARD nicht mehr um Erlaubnis für eine vorgelagerte Pay-TV-Auswertung fragen, wenn die ARD sich nur in geringerem Maß an der Finanzierung beteiligt hat. Die ARD wird dann auch nicht an diesen Erlösen beteiligt. In Abhängigkeit der jeweiligen Finanzierungsbeteiligungen sind die im Eckpunktepapier geregelten Sperrfristen für Produzenten für eine kommerzielle VoD-Auswertung zudem deutlich verkürzt worden. Trägt die ARD einen größeren Teil zur Finanzierung bei, dann darf die ARD im Gegenzug die Filme länger in der Mediathek zum Abruf bereitstellen. Darüber hinaus gibt es neu geregelte Öffnungsklauseln, um bei Einzelfällen mehr Flexibilität zu gewährleisten.

ARD-Filmintendantin Karola Wille: "Es freut mich, dass wir uns trotz unterschiedlicher Ausgangsvorstellungen auf gemeinsame Regelungen und ein für beide Seiten gut vertretbares Gesamtpaket verständigen konnten. Auf der Basis dieser neuen Eckpunkte werden ARD und Produzenten ihr gemeinsames Engagement für Kino-Gemeinschaftsproduktionen erfolgreich fortsetzen. Im Rahmen der vereinbarten Evaluierung dieser Eckpunkte werden wir unter anderem die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die kommerziellen Ausweitungsmöglichkeiten der Produzenten und etwaigen Anpassungsbedarf prüfen."

ie Produzentenallianz, der Verband Deutscher Filmproduzenten und der Film- und Medienverband NRW, die die Verhandlungen auf Produzentenseite gemeinsam geführt haben, erklären hierzu: "Eine Anpassung der schon zum Ende des Jahres 2016 gekündigten Regelungen war überfällig. Dabei war es unser Ziel, den Umfang der dem Sender zustehenden Rechte und das Ausmaß der von den Produzenten hinzunehmenden Rechtseinschränkungen in Kongruenz zu bringen mit der Höhe der Beteiligung des Senders. Das ist mit der jetzt vorliegenden Vereinbarung gemeinsam gelungen, und wir konnten auch eine Öffnungsklausel zu Gunsten der Produzenten erreichen. Auch wenn wir einige andere Forderungen nicht durchsetzen konnten und weitere Anliegen auf die künftige Evaluierung vertagen mussten, sind wir doch überzeugt, nun einen Rechtsrahmen geschaffen zu haben, der es den Sendern der ARD und der Degeto erlauben sollte, sich verstärkt in Kino-Koproduktionen einzubringen und damit ihrer Verantwortung für diesen wichtigen Bereich des audiovisuellen Schaffens in Deutschland gerecht zu werden."