Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat über zwei Werbeverstöße entschieden. Im ersten Fall geht es um die Sport1-Reihe "Die PS-Profis", in der einer der Moderatoren vor den Sponsorenhinweisen zur Sendung einen Hinweis auf sein eigenes Buch gab. Die Hinweise waren nach Angaben der ZAK weder als Werbung gekennzeichnet noch vom sonstigen redaktionellen Inhalt zu unterscheiden. Nach Auffassung der ZAK handle es sich bei dem Buch - trotz des "PS-Profis" im Titel - nicht um Begleitmaterial zur Sendung, da es darin nur auf wenigen Seiten Bezüge zur Sendung gebe.

Darüber hinaus handelte sich auch der Nachrichtensender Welt Ärger mit den Medienaufsehern ein. In einer im Dezember vergangenen Jahres ausgestrahlten Ausgabe der Sendung "Börse am Mittag" habe man bei einem Sponsoringhinweis einen nicht eindeutigen Bezug zur gesponserten Sendung festgestellt. Die Sendung wurde mit dem  Sponsoringhinweis einer Buchungsplattform HRS eingeleitet, aus dem nicht eindeutig hervorgegangen sei, welcher der beiden darin genannten Akteure - die  "Börse am Mittag" oder der "Business-Tarif" - tatsächlich gesponsert wurden. Das wertete die ZAK als Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag.