"Sie haben mich ins Gesicht gefilmt, das dürfen Sie nicht!" - mit diesen Worten sorgte mit Deutschland-Hut und Sonnenbrille ausgerüstete Maik G. im vergangengenen Jahr für große Schlagzeilen und viel Spott. Er warf einem ZDF-Team, das ihn auf dem Weg zu einer Pegida-Demonstration gefilmt hatte, vor, mit den Aufnahmen eine Straftat zu begehen - eine kaum haltbare Forderung des Mannes, der sich später als Mitarbeiter des LKA Sachsen herausstellte. Was folgte war umfangreiche Berichterstattung, sehr viel Spott (man denke nur an den Song "Keine Nazis in Sachsen" im "Neo Magazin Royale") und der Spitzname "Hutbürger".

Nun will Maik G. vom ZDF und dem Kameramann eine Entschädigung wegen einer vermeintlichen Medienrechts- und Persönlichkeitsverletzung, wie der "Spiegel" berichtet. Als Anwalt hat er sich den sächsischen AfD-Vize und frisch gebackenen Europaparlament-Abgeordneten Maximilian Krah genommen, der gegenüber dem "Spiegel" angibt, Maik G. sei gegen seinen Willen gefilmt worden und habe in der Folge arbeitsrechtliche Konsequenzen und deutschlandweite Verunglimpfung ertragen müssen.

Krah gibt laut "Spiegel" darüber hinaus an, dass Maik lediglich "gelegentlich" an Pegida-Demos teilgenommen habe. Hut und Sonnenbrille habe er explizit deswegen getragen, um nicht erkannt zu werden, gerade auch im Hinblick auf sein Beschäftigungsverhältnis. Vom ZDF fordere man nun eine Entschädigung "nicht unter 20.000 Euro". Dort ist eine solche Forderung bislang allerdings offenbar nicht eingegangen. Auf DWDL.de-Anfrage heißt es aus Mainz: "Von der Klage wissen wir nur aus den Medien."

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