Deniz Yücel saß bis zum Februar 2018 rund ein Jahr lang ohne Anklageschrift in türkischer Untersuchungshaft, in der deutschen Medienbranche löste das eine große Welle der Solidarität aus. Die Staatsanwaltschaft warf ihm damals Propaganda für eine Terrororganisation und Volksverhetzung vor. Nun hat der "Welt"-Journalist vor dem türkischen Verfassungsgericht recht bekommen: Seine Verhaftung war demnach rechtswidrig. 

"Durch die rechtswidrige Verhaftung wurde das Recht auf persönliche Sicherheit und Freiheit sowie das Recht auf Meinungsfreiheit verletzt", heißt es nun von dem Gericht. Zuerst hatte die "Welt" über die Entscheidung der Richter berichtet. Für Yücel dürfte es eine kleine Genugtuung sein, die kommt aber recht spät. Vor mehr als zwei Jahren legte er schon Verfassungsbeschwerde gegen seine Inhaftierung ein. Die Richter sprachen Yücel aufgrund von Verletzungen seiner Grundrechte ein Schmerzensgeld in Höhe von etwa 3.800 Euro zu. 

Yücels Anwalt Veysek Ok sagt gegenüber der "Welt": "Mein Mandant wurde von den höchsten Repräsentanten des Staates und einem Teil der Medien öffentlich verleumdet und vorverurteilt. Jetzt hat das Verfassungsgericht bestätigt, dass er sich nichts außer Journalismus zuschulden kommen lassen hat." Leider komme das Urteil sehr spät, so Ok weiter. "Es hätte ganz andere Folgen haben können, wenn sich das Verfassungsgericht mit unserer Beschwerde befasst hätte, als mein Mandant noch in Haft war."

Bereits am Donnerstag hatte "Welt"-Chefredakteur Ulf Poschardt angekündigt, dass Yücel nach einer längeren Pause bald wieder in seinen Beruf zurückkehren wird. Ab Juli soll er für die Tageszeitung aus Dresden berichten. Sowohl in Sachsen, als auch in Brandenburg und Thüringen stehen noch in diesem Jahr Landtagswahlen an.