Das Bundesamt für Justiz hat Facebook zu einem Bußgeld in Höhe von zwei Millionen Euro verdonnert, weil das Unternehmen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstoßen haben soll. Dem sozialen Netzwerk wird vorgeworfen, bei seinem deutschsprachigen Bericht im ersten Halbjahr 2018 unvollständige Angaben gemacht zu haben. Der sogenannte "Transparenzbericht" sei "hinsichtlich mehrerer gesetzlicher Informationspflichten unzureichend", hieß es am Montag.
So führe der Bericht nur einen Bruchteil der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf. In der Öffentlichkeit sei über das Ausmaß dieser Inhalte und die Art und Weise, wie das soziale Netzwerk mit ihnen umgeht, ein verzerrtes Bild entstanden. Derzeit können Facebook-Nutzer auf zwei Wege möglicherweise strafbare Inhalte melden, einerseits über den sogenannten Flagging-Meldeweg, andererseits über ein Meldeformular. Das sei jedoch nicht ausreichend transparent und zu versteckt.
Aus diesem grund geht das Bundesamt für Justiz davon aus, "dass die Anzahl der über den weithin bekannten Flagging-Meldeweg eingegangenen Beschwerden beachtlich und die Darstellung im veröffentlichten Bericht insofern unvollständig" sei. Nicht der einzige Vorwurf an Facebook: Die Behörde wirft dem Netzwerk außerdem vor, die Maßnahmen gegen Beschwerden nur unzureichend aufzuschlüsseln. Auch sei nicht klar, ob diejenigen, die sich beschweren, eine Antwort erhalten.
Facebook hat noch die Möglichkeit, Einspruch gegen den noch nicht rechtskräftigen Bußgeldbescheid einzulegen. Man behalte sich das Recht vor, Rechtsmittel einzulegen, teilte ein Facebook-Sprecher am Dienstag mit. "Wir halten uns auch an unsere Transparenzverpflichtungen nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz und haben die Anzahl der Meldungen über rechtswidrige Inhalte, die wir erhalten haben, richtig und umfassend offengelegt."