Im Vorfeld der Landtagswahl in Brandenburg am 1. September veranstaltet der RBB in seinem Fernsehprogramm wieder eine "Wahlarena", in der 90 Minuten lang die Spitzenkandidaten der Parteien Rede und Antwort stehen sollen. Eingeladen hat der RBB dazu die Kandidaten von SPD, CDU, FDP, AfD, den Linken und den Grünen. Alle anderen Parteien bleiben außen vor - darunter auch die in Wahlumfragen immerhin bei 4 Prozent stehenden BVB / Freie Wähler, die gegen die Nicht-Einladung vors Berliner Verwaltungsgericht gezogen sind.

Einen Platz in der Sendung per einstweiliger Verfügung erstreiten konnte sich die Partei dort nicht - doch einen Teilerfolg errang die Partei trotzdem. Das Gericht hielt nämlich fest, dass der RBB kein "nachvollziehbares journalistisches Konzept bei der Auswahl der Diskussionsteilnehmer" vorlegen konnte. Insbesondere habe der RBB die Chance auf den Landtagseinzug über die Grundmandatsklausel nicht angemessen beachtet. Eine nachvollziehbare Begründung für die Differenzierung der Parteien habe der RBB somit nicht dargebracht.

Nun muss der RBB schleunigst ein schlüssiges und kohärentes Konzept nachreichen und hat dafür bis zum morgigen Freitag Zeit. Auf Basis dieses neuen Konzepts müsse der RBB dann erneut über den Antrag von BVB / Freie Wähler über eine Teilnahme an der für den 20. August geplanten Sendung entscheiden. Die bisherige Regelung, dass Vertreter jener Parteien eingeladen werden, die voraussichtlich die 5-Prozent-Hürde überspringen, habe das Gericht nicht in Abrede gestellt, heißt es seitens des RBB. Das Kriterium sei aber "nicht hinreichend deutlich erkennbar und begründet", so der Sender.

Die Freien Wähler sehen sich in jedem Fall schon jetzt benachteiligt - selbst wenn der RBB nun seine Entscheidung über eine Einladung nochmal überdenken würde. "Angesichts der wochenlangen Vorberichterstattung über die Wahlarena, in der BVB / Freie Wähler durch den RBB komplett verschwiegen wurde, liegt auch eine massive rechtswidrige Beeinträchtigung der Wahlchancen vor", heißt es in einer Mitteilung der Partei. Und weiter: "Der RBB tut gut daran, nicht weiter zum Nachteil unserer Kandidaten in die Wahlfreiheit der Bürger einzugreifen."