Foto: MDRDer Chefsprecher des Mitteldeutschen Rundfunks, Ronald Lässig, hat sich mit seiner Kündigungsschutzklage gegen den öffentlich-rechtlichen Sender in vollem Umfang durchgesetzt und kehrt nach zweieinhalb Jahren unfreiwilliger Sendepause auf dessen Bildschirm zurück, teilte heute dessen Anwalt Ulrich Keßler mit.

Letztinstanzlich erklärte das sächsische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 11.07.2006 (Az. 5 Sa 12/05 L) alle vier Kündigungen, die der MDR im Januar 2004 ausgesprochen hatte, für unwirksam. Auch den vom Sender hilfsweise gestellten Antrag auf Auflösung des Anstellungsvertrages wiesen die Richter zurück. Der MDR wurde verurteilt, Ronald Lässig "zu den bisherigen Bedingungen" weiterzubeschäftigen. Die Revision wurde nicht zugelassen; das Urteil ist somit rechtskräftig.

Der Sender scheiterte mit seiner Auffassung, wonach es sich bei Lässig um einen freien Mitarbeiter handele. Vielmehr sei er seit Sendestart des MDR 1992 als Chefsprecher fest angestellt und damit ordentlich unkündbar. Der MDR muss nun mehr als 33 Monatsgehälter einschließlich Zinsen an Ronald Lässig nachzahlen und rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Der MDR hatte Lässig in einer Pressemitteilung den Versand einer verfälschten ddp-Meldung vorgeworfen. Dieser war dagegen, laut Aussagen seines Anwaltes, zur fraglichen Zeit gar nicht im MDR und hatte stets bestritten, Autor und Absender der unter seinem Namen versandten Email zu sein. Darin waren Äußerungen des damaligen SPD-Fraktionschefs im Sächsischen Landtag, Thomas Jurk, falsch wiedergegeben worden.

"Das Urteil stellt für Herrn Lässig einen grandiosen Sieg dar. Herr Lässig ist damit in vollem Umfang rehabilitiert. Wir werden nunmehr seine Rückkehr vor die Kamera durchsetzen. Er wird wieder 14 Tage monatlich MDR-aktuell vor der Kamera präsentieren. Wir haben den Intendanten aufgefordert, das Urteil unverzüglich umzusetzen, um weiteren Schaden vom Gebührenzahler abzuwenden“, so der Anwalt.