Mit dem Anfang Mai in Kraft getretenen neuen Telemedienstaatsvertrag erhielten die öffentlich-rechtlichen Sender grundsätzlich das Recht, im Internet künftig in Sachen audiovisueller Inhalte etwas freier zu agieren, müssen sich dafür aber textlich stärker beschränken. Doch einfach so nutzen lassen sich die neuen Freiheiten im Web nicht, zunächst müssen die Sender ein neues Telemedienkonzept vorlegen, das dann wiederum vom Fernsehrat abgesegnet werden muss. Und der kann das auch nicht einfach so entscheiden, sondern muss bei tiefgreifenden Änderungen einen sogenannten "Drei-Stufen-Test" anstoßen. Genau das ist jetzt beim ZDF geschehen.

Zunächst zu den Plänen des ZDF: Im Kern will das ZDF künftig auch eigenständige Web-Inhalte anbieten können, also auch Videos, die nur einen losen oder gar keinen Bezug zu einer linearen Ausstrahlung haben, sondern rein fürs Web produziert wurden. Die Inhalte sollen zudem länger online stehen und auch verstärkt über Drittplattformen wie YouTube verbreitet werden.

Konkret sind Online-Only-Angebote in den Bereichen Kultur und Wissenschaft angedacht, auch das Online-Angebot von "heute" kann ohne Sendungsbezug schneller agieren, im Sport-Bereich will man mit Live-Übertragungen, die nur online zu sehen sind, auch Randsportarten eine Bühne geben, konkret wird auch das Kinderangebot ZDFtivi angesprochen, wo Info- und Wissensangebote, aber auch interaktive Shows entwickelt werden. Hinsichtlich der Verweildauern sieht das Konzept vor, dass Nachrichten, aktuelle Informationen, Gesprächssendungen, Magazine, Reportagen, Kabarett, Comedy und Satire bis zu zwei Jahre online bleiben können, fiktionale Angebote bis zu ein Jahr. Bei Inhalten aus dem Kinder-, Wissenschafts-, Technik-, Theologie- oder Ethik-Bereich sind sogar fünf Jahre als Höchstdauer vorgesehen. Sendungen von Großereignissen aber auch zugekaufte Spielfilme, müssen hingegen schon nach 30 Tagen verschwinden.

Im Rahmen des nun eingeleiteten Drei-Stufen-Tests muss der Fernsehrat nun untersuchen, inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen entspricht, in welchem Umfang durch das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beigetragen wird und welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist. Dafür ist die Einholung eines externen Gutachtens obligatorisch, für das man nun ein beschränktes Ausschreibungsverfahren gestartet hat. Der Gutachter soll die Auswirkungen der Änderungen auf alle relevanten Märkte untersuchen und bewerten. Zudem muss allen, die sich davon betroffen sehen, die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt werden. Das ist bis zum 28. Oktober per Mail möglich. Erst danach kann der Fernsehrat dann entscheiden, ob das neue Konzept genehmigungsfähig ist oder nicht.