Im Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem geurteilt, dass Inhaber von Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag nicht doppelt zahlen müssen. Die Politik musste daraufhin aktiv werden und unterzeichnete vor einigen Tagen den 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Nun reagiert der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio und ordnet das Befreiungsverfahren zum Rundfunkbeitrag neu. 

Neu ist, dass auch für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner ab sofort eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen möglich ist. Diese können den Befreiungsantrag stellen, wenn sie neben ihrer gemeinsamen Hauptwohnung zusätzlich eine Nebenwohnung bewohnen. Bislang galt die Befreiung nur für Personen, die selbst mit ihrer Haupt- und ihrer Nebenwohnung beim Beitragsservice angemeldet waren. Der Beitragsservice stellt für die Betroffenen auf seiner Webseite ein Online-Formular zur Verfügung.

"Dass der Gesetzgeber das Befreiungsverfahren für Inhaber von Nebenwohnungen nun klar regelt und dabei auch den Kreis der befreiungsberechtigten Personen auf Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erweitert, ist eine gute Nachricht", sagt Hermann Eicher, SWR-Justiziar und in der ARD federführend für Beitragsangelegenheiten zuständig. 

Welche Auswirkungen die neue Regelung auf die Einnahmen der Öffentlich-Rechtlichen haben wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Derzeit prüft die KEF die Finanzbedarfsanmeldung von ARD und ZDF für die nächste Beitragsperiode - das soll noch bis Ende des Jahres dauern. Joachim Altmann, kommissarischer Geschäftsführer des Beitragsservice, sagt, mit dem neuen Verfahren werde Vieles einfacher, doch bis sich alles eingespielt habe, werde es dauern. Außerdem weist er darauf hin, dass in der Vergangenheit abgelehnte Anträge noch einmal gestellt werden müssten.