Für E-Paper soll in Zukunft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz erhoben erhoben. Der Bundestag hat eine entsprechende Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent beschlossen. Die Entscheidung ist Teil des umfangreichen Jahressteuergesetzes, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat. Noch steht allerdings die Zustimmung des Bundesrats aus.

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßte den Schritt. "Mit dieser Entscheidung stärkt der Bundestag unsere freie und vielfältige Presselandschaft", sagte VDZ-Präsident Rudolf Thiemann. "Insbesondere freuen wir uns, dass die Abgeordneten den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch auf Apps, Websites und Datenbanken mit Pressepublikationen erstreckt haben. Damit wird der Realität der digitalen Presse Rechnung getragen."

Es sei "ein guter Tag für unsere Bemühungen, freie und marktwirtschaftlich finanzierte Zeitschriften, Bücher und Zeitungen auch im digitalen Zeitalter zu erhalten", so Thiemann weiter. Zustimmung kommt auch vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV). "Damit werden die Online-Portale mit den gedruckten Zeitungen auf eine Stufe gestellt. Das war überfällig", sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. 

Überall mahnte die Verleger jedoch, im ermäßigten Steuersatz nicht ein Geschenk des Staates zu sehen. "Die sieben Prozent sind vielmehr eine Verpflichtung, den Nutzern qualitativ hochwertigen Journalismus zu bieten." Gleiches gelte für die gedruckten Seiten, die bereits steuerlich begünstigt würden. "Wenn die Sparpolitik zulasten von redaktionellen Arbeitsplätzen und Aufträgen für die Freien so weiter geht, setzen die Verleger ihr Steuerprivileg aufs Spiel." 

Erst seit Ende 2018 erlaubt das EU-Recht den Mitgliedsstaaten, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch auf digitale Zeitungen, Zeitschriften und Bücher zu erstrecken.