Bei Ko-Produktionen gibt es eine legitime Fragestellung: Welche Rechte erhalten die verschiedenen Partner, um Filme und/oder Serien auszuwerten? Durch die immer stärker werdenden Streamingdienste hat diese Frage in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Klar ist: Sowohl Sender als auch Produzenten wollen möglichst viele Rechte. Nun hat sich das ZDF mit der Produzentenallianz, dem Produzentenverband und dem Film- und Medienverband NRW auf neue Eckpunkte der Zusammenarbeit zu Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbaren Kino-Koproduktionen verständigt. 

So ist künftig "Differenzierung" das Wort der Stunde. Produzenten und Sender haben sich nicht für eine starre Rechteverteilung entschieden, sondern für eine sehr flexible. So erhält das ZDF mehr Rechte, wenn es mehr zahlt - und weniger, wenn der Finanzierungsanteil geringer ist. In letzterem Fall erhalten die Produzenten mehr Rechte. In einer gemeinsamen Presseerklärung von ZDF und Produzenten heißt es, der Sender habe damit "insbesondere eine Erweiterung der Möglichkeiten der Produzenten zur Verwertung der VoD-, aber auch der Pay-TV-Rechte akzeptiert und damit den Produzenten verbesserte Recoupmentmöglichkeiten zugestanden."

Im Gegenzug wurden aber auch die Auswertungsmöglichkeiten von Kino-Gemeinschaftsproduktionen in der Mediathek des ZDF angepasst und modernisiert, heißt es. Konkret darf das ZDF diese Produktionen auch nach der Höhe seines Finanzierungsanteils auswerten. Gibt man beispielsweise viel Geld, stehen die Filme künftig länger in der Mediathek. Die neuen Eckpunktevereinbarungen treten am 2. Januar 2020 in Kraft und haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2023. 

Norbert Himmler, Programmdirektor des ZDF, sagt: "Das ZDF begrüßt die Einigung mit den Produzentinnen und Produzenten nach intensiven Verhandlungen. Mit der Vereinbarung ist eine moderne und richtungsweisende Regelung gelungen, um das Engagement für den Kinofilm gemeinsam mit den Produzentinnen und Produzenten fortzusetzen. Die Regelungen, die eine Rechteaufteilung abhängig von der Höhe der finanziellen Beteiligung vorsehen, werden den beiderseitigen Interessen auch im Sinne des Zuschauers gerecht."

Produzentenallianz, Produzentenverband und Film- und Medienverband NRW sind ebenfalls zufrieden, aber nicht ganz so euphorisch. Sie sagen: "Es war höchste Zeit für eine Überarbeitung des Regelwerks von Koproduktionen mit dem ZDF, da die Vorgängerregelungen, die vor dem Hintergrund der sich rasant wandelnden Auswertungsgegebenheiten zu Lasten der Produzenten als unausgewogen erschienen und bereits zum Ende des Jahres 2016 gekündigt worden waren. Auch wenn nicht alle für eine bestmögliche Verwertung der Produktionen aus Sicht der Produzenten wünschenswerten Forderungen durchgesetzt werden konnten, so stellen diese Eckpunkte doch einen wichtigen Einstieg in eine differenzierte Rechteaufteilung zwischen Produzentinnen und Produzenten und dem ZDF dar. Wir haben dem Abschluss in der Überzeugung und der Erwartung zugestimmt, mit den neuen Eckpunkten einen Rechtsrahmen zu schaffen, der es Produzentinnen und Produzenten und dem ZDF ermöglicht, wieder verstärkt Kino-Koproduktionen zu verwirklichen und so gemeinsam diesen kulturell wichtigen Programmbereich zu stärken."