Die Bundesnetzagentur ist schon das ein oder andere Mal gegen Sky vorgegangen, kurz vor Weihnachten legt man dem Unternehmen nun erneut ein Bußgeldbescheid unter den Baum. Und der fällt dieses Mal mit 250.000 Euro extrem hoch aus. Grund für die Strafe ist unerlaubte Telefonwerbung, zuletzt erhielt die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben rund 1.000 Anzeigen aufgrund unerlaubter Werbeanrufe durch das Unternehmen. 

Noch ist die Geldbuße nicht rechtskräftig, Sky kann Einspruch einlegen. Ob das Unternehmen das machen wird, ist derzeit unklar. Auf Anfrage teilt das Unternehmen gegenüber DWDL.de mit: "Der Bußgeldbescheid seitens der Bundesnetzagentur ist bei uns eingegangen. Wir werden die Aussagen nun detailliert prüfen und danach über entsprechende Rechtsmittel entscheiden. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter zu einem laufenden Verfahren äußern."

Die Bundesnetzagentur kritisiert jedenfalls zwei Arten von unerlaubter Telefonwerbung. So meldete sich Sky persönlich bei solchen Kunden, die gekündigt hatten, um sie zurückzugewinnen. Das geschah teilweise auch dann noch, als Kunden einen Werbewiderruf ausgesprochen hatten und explizit darum baten, nicht weiter kontaktiert zu werden. Die Bundesnetzagentur spricht von "massiver Belästigung". Man habe belegen können, dass es bei Sky kein geeignetes System zur Verarbeitung von entsprechenden Widerrufen gebe, so die Bundesnetzagentur. 

Bei den anderen Fällen hatte Sky externe Call-Center beauftragt, hier sollten die Mitarbeiter neue Kunden werben. Damit die Call-Center das überhaupt dürfen, müssen aber Werbeeinwilligungen von den Menschen vorliegen, die angerufen werden. Diese Werbeeinwilligungen sollen angeblich durch Internetgewinnspiele eingeholt worden sein - die Verbraucher kannten diese Webseiten und Gewinnspiele aber meist gar nicht. Die Bundesnetzagentur kritisiert daher, dass Sky nicht "mit der gebotenen Sorgfalt" geprüft habe, ob die von ihr beauftragten Unternehmen auch tatsächlich Werbeeinwilligungen eingeholt hatten.

Die Höhe des Bußgeldes überrascht aber trotzdem, 250.000 Euro sind vergleichsweise viel. "Sky hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbraucher teilweise in erheblicher Weise belästigt. Gegen solche Wiederholungstäter verhängen wir hohe Bußgelder", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. 

Auch in Österreich hatte Sky übrigens zuletzt Ärger wegen seiner Geschäftspraktiken. So erklärte der Oberste Gerichtshof Wien im Oktober dieses Jahres 27 von 29 geklagten AGB-Klauseln für unzulässig. Auch hier stand übrigens Telefonwerbung im Fokus: So ist dem Unternehmen inzwischen untersagt, Verträge mit potenziellen Kunden via Telefon abzuschließen (DWDL.de berichtete).