Netflix hat sich mit der Gewerkschaft ver.di und dem Bundesverband Schauspiel BFFS auf "Gemeinsame Vergütungsregeln" geeinigt und ist damit der erste internationale Streaming-Dienst, der hierzulande eine solch umfassende kollektivrechtliche Vereinbarung geschlossen hat. Zugute kommt sie Filmschaffenden aus den Gewerken Regie, Kamera, Szenen-, Kostüm-, und Maskenbild sowie Tongestaltung, Filmmontage und Schauspiel.

Die Vereinbarung sieht im Erfolgsfall eine staffelbezogene Zusatzvergütung sowie eine Beteiligung an Zweitverwertungserlösen vor. Fragt sich natürlich noch, wonach Netflix - das bekanntlich keine Quoten herausgibt - den Erfolg bemisst: Entscheiden ist die Zahl der weltweiten "Completer", wozu Haushalte zählen, die mindestens 90 Prozent einer Serien-Staffel angesehen haben. Wenn eine bestimmte Zahl an "Completern" erreicht ist, wird ein festgelegte Betrag ausgezahlt. Wird diese Richtgröße mehrfach erreicht, wird der Betrag mehrfach fällig. Wird innerhalb eines festgelegten Zeitraums die Richtgröße nicht erreicht, gibt's die entsprechende Zusatzvergütung nur anteilig.

Rachel C. Schumacher, Senior Counsel, Labour Relations bei Netflix sagt: "Die Sicherstellung einer fairen und angemessenen Vergütung ist für uns von zentraler Bedeutung. Wir glauben, dass sie einen Eckpfeiler unserer Beziehung zu Künstler*innen darstellt und den Grundstein einer nachhaltigen und vertrauensvollen Partnerschaft mit der deutschen Kreativszene markiert. Wir sind stolz auf diese Partnerschaft, da wir fest davon überzeugt sind, dass eine auf Erfolg basierende Beteiligung für Künstler wegweisend für den Markt ist. Wir sind begeistert, Partnerschaften mit diesen Verbänden und Gewerkschaften sowie mit anderen in der Community aufzubauen, da wir auf eine Zukunft hinarbeiten, die auf anhaltendem Respekt und Vertrauen basiert. Wir freuen uns, wenn auch weitere Kreativverbände den Gemeinsamen Vergütungsregeln beitreten bzw. laufende Verhandlungen mit uns abschließen."

Christoph Schmitz von ver.di zeigt sich ebenfalls sehr zufrieden: "Das ist eine wegweisende Regelung, mit der ver.di klare und unbürokratisch geregelte Ansprüche auf deutliche Zusatzvergütungen für Filmschaffende erreicht hat. Die Vereinbarung mit Netflix zeigt, wie ein funktionierendes Urheberrecht im Sinne der Kreativen in Zusammenarbeit mit kommerziellen Streamingdiensten ausbuchstabiert werden kann.  Es handelt sich um eine Leuchtturm-Vereinbarung  und um angemessene Vergütungsregelungen für alle Film-Urheber". Leslie Malton, Vorstandsvorsitzende des BFFS sat: "Wir freuen uns über einen mutigen, zukunftsweisenden Vertrag mit einem amerikanischen weltweit agierenden Partner, der auch bei uns zu Hause sein und damit seinen Teil der Verantwortung für unsere Filmbranche und uns Filmschaffende übernehmen will. Die Zukunft klopft an die Tür – und ist willkommen!"