In alten Beiträgen aus den 50er oder 60er Jahren stöbern? Das macht der SWR schon seit einiger Zeit mit einem Angebot SWR Retro über die ARD-Mediathek möglich. Und ab Herbst soll das anlässlich des UNESCO Welttag des Audiovisuellen Erbes am 27. Oktober auch für historische Videobeiträge anderer ARD-Anstalten möglich sein. Dies haben die Intendantinnen und Intendanten auf ihrer Sitzung in Leipzig beschlossen.

Online stellen wird man dann aber vor allem Beiträge aus der aktuellen Berichterstattung in der Zeit vor 1966. Grund ist eine Änderung des Urheberrechts 1966, durch das sich die Rechteklärung für die Online-Stellung von Archiv-Inhalten für die Zeit danach deutlich schwieriger getaltet. Die Videos werden zeitlich unbegrenzt verfügbar gemacht und lassen sich verlinken sowie in eigene Webseiten einbinden. "Der Bestand erlaubt einen Blick in die Geschichte mit ihrem Zeitgeist, ihrer Sprache und ihren Themen, die erstaunlich oft auch heute noch aktuell sind", so die ARD.

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow erklärt dazu: "Wir bringen Videos in die ARD Mediathek, die bislang in unseren Archiven schlummern, ohne dass die Menschen im Land sie sehen können. Dabei greifen wir als ARD auf die Erfahrungen des SWR zurück, der mit ,SWR Retro' die Blaupause liefert. Als ARD können wir so gemeinsam eine Art kollektives Gedächtnis schaffen und an die Geschichte Deutschlands mit ihren regionalen Schwerpunkten erinnern."

Die Federführung für das Gesamtvorhaben liegt beim RBB. Dessen Intendantin Patricia Schlesinger: "Wir wissen von unseren Zuschauerinnen und Zuschauern und durch die Nutzung im Netz, wie groß das Interesse an historischen Aufnahmen ist. Diese - oft einzigartigen - Sendungen und Beiträge werden jetzt allen zugänglich. Das Programm ist von der Gemeinschaft finanziert, sie sollte es so weit wie möglich nutzen können. Aufzeichnungen der öffentlich-rechtlichen Sender sind ein wesentlicher Bestandteil des audiovisuellen Erbes in Deutschland, es ist richtig, sie auf diesem Weg bereitzustellen."

Parallel wird auch an einer Öffnung der Audioarchive gearbeitet. Entsprechende Tondokumente würden derzeit identifiziert und für eine Bereitstellung in der ARD-Audiothek vorbereitet. Zudem will man ausgewählte Hörfunkbeiträge aus den Bereichen Wissen, Bildung und Kultur künftig unter eine Creative-Commons-Lizenz stellen. Dadurch wird es jedem möglich, die Inhalte für nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen und weiterzuverbreiten. Videos und Audios lassen sich dann kostenlos zum Beispiel in Blogs oder auf Schulwebsites integrieren.