Schon seit Jahren prozessiert eine Journalistin gegen das ZDF wegen vermeintlich ungleicher Bezahlung. Im April 2017 wies das Arbeitsgericht Berlin eine entsprechende Klage zurück (DWDL.de berichtete). Doch die Journalistin, die für das ZDF-Magazin "Frontal 21" arbeitet, beim Sender allerdings als Feste-Freie angestellt ist, ging in Berufung - und hatte damit nun vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg. 

Das Gericht hat nun entschieden, dass die Journalistin einen Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz bekommt. Das sieht vor, dass Mitarbeiter in größeren Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern Einsicht in Gehaltslisten bekommen können, um zu sehen, wie viel Geld Personen verdienen, die in der gleichen Position arbeiten. Das Gesetz soll vor allem dazu führen, dass Frauen trotz gleicher Arbeit nicht weniger verdienen als männliche Kollegen. 

Die Journalistin hatte vor Jahren herausgefunden, dass sie weniger verdient als Männer in ihrer Abteilung. Das Arbeitsgericht urteilte 2017 unter anderem, dass die Journalistin sich als Feste-Freie nicht mit den Kollegen vergleichen könne, weil diese fest angestellt seien. Bislang galt das Entgelttransparenzgesetz, das seit Mitte 2017 in Kraft ist, nicht für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte wie Feste-Freie - das hat sich durch das nun erfolgte Urteil aber geändert. Demnach haben auch fest-freie Mitarbeiter Anspruch auf die entsprechenden Auskünfte. Zur Gruppe der arbeitnehmerähnlich Beschäftigten gehören in Deutschland nicht nur viele Journalisten, sondern oft auch Informatiker, Juristen oder Architekten und Dienstleister. 


DWDL.de hat das ZDF kurzfristig am Donnerstag um eine Stellungnahme zu dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts gebeten. 

Update (26. Juni, 8 Uhr): Vom ZDF heißt es, man begrüße, dass es durch die Entscheidung nun Rechtsklarheit gebe. "Soweit das Gericht dem Auskunftsanspruch stattgegeben hat, werden wir diesen erfüllen. Es ist bereits rechtskräftig festgestellt, dass der von unserer freien Mitarbeiterin erhobene Vorwurf der Entgeltdiskriminierung unbegründet ist. Rechtskräftig abgewiesen wurde auch die Klage auf Festanstellung als Arbeitnehmerin."