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Mit einem neuen Tarifvertrag wollen die Gewerkschaften DJV und dju in ver.di gemeinsam mit dem Zeitschriftenverlegerverband in Zeiten der Corona-Krise Beschäftigung sichern. Bei nachgewiesener wirtschaftlicher Notlage ermöglicht er Verlegern, für einen begrenzten Zeitraum die Wochenarbeitszeit zu reduzieren und Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu kürzen. Im Gegenzug müssen die Verleger dann allerdings auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten. Zudem sind sie aufgefordert, die Aufträge an Freie Mitarbeiter nicht zu reduzieren.

"Ich freue mich, das wir mit den Zeitschriftenverlegern in sachorientierten Verhandlungen zu diesem Ergebnis gekommen sind", sagt DJV-Verhandlungsführer Kajo Döhring. Der neue Tarifvertrag sei ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt redaktioneller Arbeitsplätze in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. "Es ist uns erstmals gelungen, die Interessen der freien Journalistinnen und Journalisten in ein Regelwerk einzubringen", so Döhring. "Der gemeinsame Leitgedanke fairer Lastenverteilung wird verhindern, dass im Krisenfall ein Verlag vorschnell die Zusammenarbeit mit Freien beendet und die Kolleginnen und Kollegen in wirtschaftliche Not bringt."

In Kraft treten soll der neue Vertrag zum 1. September, sofern alle beteiligten Parteien bis zum 31. August zustimmen. Er läuft bis Ende 2021.