Die Deutsche Welle und das Deutschlandradio haben ind en vergangenen Tagen Freienstatute erlassen, die die Arbeit der Freien-Vertretungen legitimieren und die Grundsätze der Zusammenarbeit regeln. DW-Intendant Peter Limbourg hatte anlässlich dessen erklärt: "Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen entscheidend zum Erfolg der Deutschen Welle bei. Mit diesem Freienstatut möchten wir ihnen zusätzliche Sicherheit bieten und ihre Rechte stärken. Das Freienstatut wird helfen, die Stellung der Kolleginnen und Kollegen weiter zu verbessern und hilft allen Beteiligten."

Beim ARD-Freienrat stößt die Maßnahme trotzdem auf Kritik. "Was auf den ersten Blick wie ein Fortschritt in Sachen Mitbestimmung für arbeitnehmerähnliche Freie aussieht, ist bei näherem Hinsehen leider nur ein Feigenblatt", heißt es in einer Mitteilung. Zwar sei der komplett rechtlose Zustand nun aufgehoben, die Statute suggerierten aber eine Vertretungsmacht, die tatsächlich gar nicht gegeben sei. Der ARD-Freienrat fordert seit langem, dass freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Personalräten vertreten sein müssten, da nur dort gesetztlich verankerte Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte gewährleistet seien.

Viele Bundesländer haben ihre Personalvertretungsgesetze in den letzten Jahren schon angepasst und für arbeitnehmerähnliche Freie geöffnet - bei Sendern, die sich über mehrere Bundesländer erstrecken, gilt aber das Bundespersonalvertretungsgesetz aus dem Jahr 1974. Aktuell wird aber immerhin an einer Novellierung gearbeitet. "Bundesinnenministerium und Bundestag haben es jetzt in der Hand, faire Mitbestimmung auch für die vielen freien Beschäftigten zu ermöglichen", so der Freienrat, der darauf hinweist, dass in den Sendern die freie Mitarbeit seit den 90ern erheblich ausgeweitet worden sei und inzwischen auch "erhebliche Teile des technischen und organisatorischen Produktionspersonals" umfasse, die teils schon langjährig für die Sender tätig seien.