Dieses Ergebnis hat sich bereits in den vergangenen Tagen und Wochen abgezeichnet, nun ist es vorerst fix: Der Rundfunkbeitrag wird nicht von 17,50 auf 18,36 Euro steigen. Grund dafür ist die Tatsache, dass Sachsen-Anhalt nicht über die Erhöhung abstimmen wird - und damit auch nicht zustimmt. Ministerpräsident Reiner Haseloff zog am Dienstag bei einer Kabinettssitzung den entsprechenden Gesetzentwurf zurück. 

Karola Wille © MDR/Kirsten Nijhof Karola Wille
Weil für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags aber noch in diesem Jahr alle 16 Länderparlamente zustimmen müssten, ist diese damit vom Tisch - zumindest vorerst. Den Öffentlich-Rechtlichen werden vor Gericht gute Chancen zugesprochen. MDR-Intendantin Karola Wille stellte auch bereits einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Aussicht, sollte die Erhöhung nicht kommen. "Wenn die Beitragsanpassung nicht kommt, dann ist die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks nicht mehr gesichert. Dann sind die Rundfunkanstalten in ihren Grundrechten beschwert, das heißt in ihren Grundrechtsbereich wird eingegriffen." Deshalb werde man den Weg nach Karlsruhe suchen, so Wille am Montag. 

Die Entscheidung aus Sachsen-Anhalt kommt jetzt alles andere als überraschend. Schon seit Wochen heißt es aus der dortigen CDU, dass man der Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht zustimmen werde. Zuletzt sah es so aus, als würde die schwarz-rot-grüne Koalition an dem Streit zerbrechen. CDU-Innenminister Holger Stahlknecht musste im Zuge des Zwists gehen, weil er in einem Interview eine Minderheitsregierung der CDU ins Spiel brachte. 

Wochenlang ist hinter den Kulissen um eine Zustimmung der CDU verhandelt worden, auch Vertreter der Öffentlich-Rechtlichen wurden vorstellig und warben in eigener Sache. Während SPD und Grüne für eine Erhöhung votieren wollten, stemmte sich die CDU aber die ganze Zeit dagegen - ebenso wie die AfD, mit der man eine Mehrheit im Magdeburger Landtag hat. Durch das Zurückziehen des Gesetzentwurfes stimmt die CDU jetzt aber nicht Seite an Seite mit der AfD gegen die geplante Erhöhung. 

Im Februar hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen, den Rundfunkbeitrag um 86 Cent auf dann 18,36 Euro pro Monat anzuheben. Normalerweise darf die Politik nur in Ausnahmefällen von der KEF-Empfehlung abweichen. Ob es sich im aktuellen Fall um eine solche Ausnahme handelt, wird wohl letztendlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.  

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