Public-Value-Inhalte von privaten Anbietern sollen im Netz künftig besser als bislang auffindbar sein, das haben die Medienanstalten jetzt angekündigt. Voraussichtlich im Herbst wollen sie daher eine öffentliche Ausschreibung durchführen, um entsprechende Angebote zu identifizieren, die in einem "besonderen Maß" zur Vielfalt beitragen. Wie die leichtere Auffindbarkeit dann konkret aussehen wird, muss sich erst noch herausstellen. Das ist aber nur ein Projekt der Medienanstalten, das 2021 auf dem Programm steht. 

Darüber hinaus wird auch der neue Medienstaatsvertrag ein Thema in diesem Jahr sein. Dieser berücksichtigt nun auch die Einflussnahmemöglichkeiten großer Tech-Player wie Google, Facebook und Instagram auf Meinungsbildungsprozesse. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten überwacht vor allem, dass die Dienste die Funktionsweise der Suchalgorithmen transparent machen und dass es zu keiner systematischen Benachteiligung einzelner journalistisch-redaktionell gestalteter Medienangebote kommt. Aber auch die Werberegulierung bleibt ein Thema: Mit der Branche der Influencer sei man etwa in einem "ständigen Austausch", so Wolfgang Kreißig, Vorsitzende der Landesmedienanstalten. Es gebe nach wie vor Verbesserungspotenzial in der Branche - grundsätzlich wüssten Influencer inzwischen aber, dass sie sich an bestimmte Regeln halten müssten. 

Überprüfen kann die ZAK künftig auch, ob sich bundesweit ausgerichtete Telemedien, die ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot geschäftsmäßig betreiben, an die journalistischen Grundsätze halten. Damit will der Gesetzgeber vor allem Fake-News-Portalen einen Riegel vorschieben. "Corona hat gezeigt, dass Falschinformationen erheblichen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung haben", sagt Wolfgang Kreißig, der darin auch ganz konkret eine Gefahr für demokratische Prozesse sieht. Man werde dazu ein Gutachten erstellen, um verschiedene Schattierungen von Falschinformationen abzubilden. Auch auf europäischer Ebene wolle man sich in die Diskussion um mögliche Lösungsansätze und die Verantwortlichkeit von Plattformen einbringen.  

Und dann hat sich der Medienanstalten-Chef auch noch für eine Reform des Medienkonzentrationsrechts ausgesprochen. Dieses bilde aktuell nicht mehr die Realität ab, weil es das Fernsehen als einziges Kriterium habe. Kreißig will, dass bei der Medienkonzentration künftig auch Online-Plattformen mit einbezogen werden sollen. Im Zuge dessen verwies er auch auf den Medienvielfaltsmonitor, der schon seit vielen Jahren zeigt, dass Fernsehsender und klassische Medienkonzerne ihre Macht zugunsten des Internets verlieren. 

Betroffen sind die Medienanstalten übrigens auch von der Nicht-Anhebung des Rundfunkbeitrags. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die Anstalten ja rund 33 Cent aus den monatlich 17,50 Euro Rundfunkbeitrag. Hier will man aber erst einmal nicht klagen. Man versuche sich schlank aufzustellen, grundsätzlich würden aber auch die Spielräume für die Landesmedienanstalten geringer, so Kreißig. Im Gegensatz zu den Rundfunkanstalten hätten die Landesmedienanstalten in den vergangenen Jahren keine Rücklagen gebildet, über Einsparungen müsste aber jede einzeln entscheiden. Einen Ansatz für Einsparungen sieht Kreißig im Bereich der Förderungen und weniger beim Personal.