Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger und die beiden Gewerkschaften DJV und dju in ver.di sind sich in den Tarifgesprächen einig geworden. Angesichts der für Zeitungsverlage nach wir vor spürbaren wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise hat man sich auf einen "Tarifvertrag zur Sicherung der Tarifrunde 2021" geeinigt. Demnach bleibt der Gehaltstarifvertrag bis Ende des Jahres in Kraft, es gibt also keine generelle Lohnerhöhung. Im Herbst sollen dann Gespräche für einen neuen Gehaltstarifvertrag aufgenommen werden.

Im Gegenzu gerhalten Redakteurinnen und Redakteure bei Tageszeitungen aber drei zusätzliche freie Tage "für ihre besonderen Leistungen in der Coronakrise", wie es heißt, bei Teilzeitbeschäftigten gilt das anteilig. Eine finanzielle Ablösung sei möglich. Die arbeitnehmerähnlichen Freien haben Anspruch auf eine Ausgleichzahlung bei coronabedingten Mindereinnahmen in Höhe von bis zu einem durchschnittlichen Monatshonorar aus dem Vor-Coronazeitraum. Zudem wird der Beschäftigungssicherungstarifvertrag fortgesetzt. Mit diesem werde für Arbeitgeber und Betriebsräte
unter Beteiligung der Gewerkschaften die Möglichkeit geschaffen, bei Bedarf Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung auf betrieblicher Ebene zu ergreifen.

"Dieses Ergebnis ist ein Stück Wertschätzung für die gute und herausfordernde Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen in der Corona-Pandemie und dient der Arbeitsplatzsicherheit“, sagt DJV-
Verhandlungsführerin Ella Wassink. BDZV-Verhandlungsführer Georg Wallraf erklärt zeigt sich ebenfalls zufrieden: "Ich begrüße diese Übereinkunft nachdrücklich. Wir schaffen damit in einer wirtschaftlich schwierigen Situation gemeinsam Planungssicherheit für die Unternehmen und für die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen."