"Außerdem hat der Bundestag den Wiederaufbaufonds für die Flutgebiete beschlossen. Alle Fraktionen bis auf die AfD stimmten dafür." So verlas es "Tagesschau"-Sprecherin Susanne Daubner in der vergangenen Woche in der Sendung vom 7. September. Aufgrund dieses Satzes wirft die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag der "Tagesschau" nun eine irreführende Berichterstattung und die Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht vor.

Und tatsächlich wäre der Eindruck, die AfD hätte sich gegen die Einrichtung dieses Wiederaufbaufonds ausgesprochen, nicht korrekt. Liest man beim Bundestag selbst nach, dann heißt es dort: "Der Bundestag hat (...) nach einstündiger Aussprache einstimmig dem von den Koalitionsfraktionen initiierten 30-Milliarden-Euro-Aufbaufonds für die vom Juli-Hochwasser betroffenen Gebiete zugestimmt." Einstimmig - also auch mit den Stimmen der AfD-Fraktion.

Tatsächlich hatte die Bundesregierung allerdings in der Schlussabstimmung im sogenannten "Omnibusverfahren" über zwei Gesetze gleichzeitig abstimmen lassen und die Abstimmung über den Wiederaufbaufonds mit nicht nur von der AfD abgelehnten Änderungen am Infektionsschutzgesetz verbunden. Während der Debatte kritisierten die Oppositionsfraktionen diese Verquickung zweier völlig unterschiedlicher Anliegen. AfD-Politiker Detlev Spangenberg sagte etwa dem Bundestags-Protokoll zufolge, es sei "unlauter, aber bedauerlicherweise schon parlamentarische Übung" geworden, auf diese Art und Weise die Opposition zu zwingen, "Dinge anzunehmen, die sie gar nicht annehmen will."

Während die anderen Fraktionen in der Schlussabstimmung dem ungleichen Paket in seiner Gesamtheit letztlich trotzdem zustimmten, selbst wenn sie die darin enthaltenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz nicht befürworteten, enhielten sich die AfD-Abgeordneten bei der entscheidenden Schlussabstimmung. Insofern ist der Satz der "Tagesschau" zwar per se nicht falsch, dürfte bei den meisten Zuschauern aber in seiner Kürze trotzdem einen falschen Eindruck erweckt haben.

Die AfD-Fraktion hat nun angekündigt, juristische Schritte gegen die "Tagesschau" einzuleiten und fordert, die Behauptung, die Fraktion habe der Fluthilfe nicht zugestimmt, richtigzustellen und nicht weiter zu verbreiten. "Wir erwarten gerade von einem öffentlich-rechtlichen Sender, dass dieser seinen Zuschauern auch komplexe Sachverhalte, die mehr als einen Satz zur Erklärung benötigen, bei aller gebotenen Kürze ohne irreführende Verkürzungen oder Weglassungen vermittelt. Das gebietet die journalistische Sorgfaltspflicht", heißt es in einer Mitteilung der beiden Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Alexander Gauland. Es sei "völlig unverständlich", "warum die Tagesschau die Auseinandersetzung um das umstrittene Omnibusverfahren, die entscheidend für das Verständnis des Abstimmungsverhaltens ist, mit keiner Silbe erwähnt". Die irreführende Berichterstattung sei "nicht akzeptabel".

Beim für ARD-aktuell zuständigen NDR bestätigt man auf DWDL.de-Anfrage den Eingang eines Unterlassungsbegehrens der AfD-Fraktion, wollte sich aber inhaltlich nicht äußern. Derzeit werde juristisch geprüft, ob es gerechtfertigt sei.