"Außerdem hat der Bundestag den Wiederaufbaufonds für die Flutgebiete beschlossen. Alle Fraktionen bis auf die AfD stimmten dafür." Diese zwei Sätze, die in der Hauptausgabe der "Tagesschau" vom 7. September fielen, sorgten in den vergangenen Tagen dafür, dass zunächst die AfD der ARD eine irreführende Berichterstattung vorwarf, im Gegenzug warf dann die "Tagesschau" in ihrem "Faktenfinder" der AfD ebenfalls Irreführung bei ihrer Kritik an der Berichterstattung vor.

Die ARD bezog sich in ihrer Berichterstattung auf die Schluss-Abstimmung im Bundestag, bei der sich die AfD enthielt, dem Gesetzespaket also tatsächlich nicht zustimmte. Allerdings verschwieg sie ein nicht ganz unwichtiges Detail des Verfahrens: Die Bundesregierung hatte im umstrittenen "Omnibusverfahren" in der Schlussabstimmung zwei völlig unterschiedliche Gesetze gemeinsam zur Abstimmung gestellt. Wer der Einrichtung des Fluthilfe-Fonds zustimmen wollte, musste zwangsweise also auch den Änderungen am Infektionsschutzgesetz zustimmen - wogegen sich die AfD und auch andere Oppositionsparteien ausgesprochen hatten. Als über den Fluthilfe-Fonds einzeln abgestimmt wurde, hatte die AfD dessen Einrichtung nämlich noch zugestimmt, wie man auch beim Bundestag selbst nachlesen kann.

Der Satz, dass die AfD dem Gesetz in der entscheidenden Schluss-Abstimmung nicht zugestimmt hat, ist also nicht falsch, er verschweigt aber den Grund dafür. Der dadurch vermittelte Eindruck, die AfD hätte sich gegen die Einrichtung des Fluthilfe-Fonds ausgesprochen, entspricht nicht den Tatsachen. Dass die "Tagesschau" das durch die Verkürzung in der "Tagesschau" falsch dargestellt hat, ist unglücklich - warum sie auch im "Faktenfinder" auf der Darstellung beharrte und lieber der AfD Irreführung vorwarf, statt einfach die tatsächlich etwas komplexere Lage darzustellen, lässt sich schon schwerer nachvollziehen.

Die AfD verlangte vom für ARD-aktuell zuständigen NDR nun jedenfalls auf juristischem Weg, die Behauptung, die Fraktion habe der Fluthilfe nicht zugestimmt, nicht weiter zu verbreiten und richtigzustellen. Nach einer zweitägigen juristischen Prüfung ist man nun offenbar auch dort zur Erkenntnis gelangt, dass die Berichterstattung der "Tagesschau" so nicht in Ordnung war. Die geforderte Unterlassungserklärung wurde nun abgegeben, der "Faktenfinder"-Beitrag ist derzeit offline, er soll überarbeitet werden, so eine NDR-Sprecherin. Die "Tagesschau"-Ausgabe in der Mediathek um den entsprechenden Passus gekürzt und im Begleittext mit einem Hinweis versehen, in dem nun auf die Umstände des "Omnibusverfahrens" verwiesen und eingeräumt wird, dass in der vorherigen Version der Eindruck entstehen konnte, die AfD habe gegen den Aufbau eines Fluthilfefonds gestimmt, obwohl sie in 2. Lesung einstimmig dafür votiert hatte.

Bei der AfD feiert man den juristischen Erfolg. Die Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Alexander Gauland teilten mit: "Das ist ein wichtiger Erfolg für die AfD-Fraktion, der zeigt, dass es sich lohnt, für korrekte und wahrheitsgemäße Berichterstattung in den Medien zu streiten. Es ist jedoch bedauerlich, dass wir hierfür erst den Rechtsweg beschreiten mussten."

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