Seit 2018 ist Thomas Käfer in der RTL-Sendung "Die Superhändler" zu sehen, aber auch schon davor hatte er Auftritte im Fernsehen. Nun geht der 61-jährige Juwelier und Pfandleiher gegen das ZDF vor. Käfer sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt und hat dem ZDF über seinen Anwalt nach Angaben der "Bild" eine Abmahnung zukommen lassen, außerdem fordert er eine Unterlassungserklärung. 

Der Grund für den Zwist zwischen Pfandleiher und dem Sender ist die ZDF-Serie "Der Staatsanwalt", genauer gesagt: Die Folge, die am 7. Januar zu sehen gewesen ist. Der Name "Käfer" wird darin mit einem Kriminellen in Zusammenhang gebracht, als Marke kommt "Käfergold" zum Einsatz. Am Ende der Folge wird der "Käfergold"-Chef verhaftet. Thomas Käfer betreibt in München eines der größten Pfandleihhäuser sowie einen Gold-Handel mit dem Namen Käfers Goldankauf. 

Käfer will die Namensähnlichkeit nicht hinnehmen. Gegenüber der "Bild" sagt er: "Da fällt 26-mal der Name Käfer für einen Kriminellen, der auch noch ein Pfandleihhaus betreibt. Wenn das keine böse Absicht war, was dann? Das kann ich mir nicht bieten lassen, denn es ist eine Unverschämtheit." Sollte das ZDF der Unterlassungserklärung nicht nachkommen, will Käfer vor Gericht ziehen, sagt er. "Entweder die ändern den Namen ab, oder das ZDF nimmt den Mist aus der Mediathek. Aber das lasse ich mir nicht gefallen."

Produziert wurde die Ausgabe von "Der Staatsanwalt", die übrigens Spielfilmlänge hatte, von Odeon Fiction. 5,88 Millionen Menschen sahen am Freitagabend zu, der Marktanteil lag bei 19,3 Prozent. Gegenüber der "Bild" lässt das ZDF wissen, dass es sich bei der Produktion um eine fiktionale Geschichte handele. "Die reale Person, Thomas Käfer, diente in keiner Weise als Vorbild für die Produktion, weshalb weder Ähnlichkeiten zu dem fiktiven Unternehmen ,Käfergold‘ noch zu dem Protagonisten ,Eric Rittmann‘ bestehen."