Über sieben Jahre lang haben der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) und die ARD verhandelt, nun ist man sich einig geworden. Gemäß der erarbeiteten "BFFS-ARD-Schauspiel-GVR - 90-Minüter"-Vergütungsregeln sollen Schauspielerinnen und Schauspieler fortan, aber auch rückwirkend (für den Zeitraum ab 2008) eine Folgevergütung erhalten, wenn vollfinanzierte fiktionale Auftragsproduktionen der ARD-Anstalten und/oder der Degeto mit einer Länge von rund 90 Minuten besonders häufig im linearen Fernsehen wiederholt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gelte das auch für teilfinanzierte Produktionen, ins Detail wurde nicht gegangen.

"Zusammen mit den einschlägigen Tarifverträgen, in denen die Höhe der Erstvergütungen für Schauspielerinnen und Schauspieler festgelegt wird, besteht nun ein zuverlässiges Regelwerk, das faire Konditionen sowie Rechtssicherheit für alle Partner gewährleistet", findet BR-Intendantin Dr. Katja Wildermuth. Es sei ein wesentlicher Baustein zur Bezahlung einer angemessenen Vergütung.

Die BFFS-Vorstandsvorsitzende Leslie Malton sprach gar von einem "historischen Meisterstück" für ihren immer noch jungen Bundesverband Schauspiel. Diesen gibt es seit erst etwa 15 Jahren. Seitdem war es ein Bestreben, auch die Öffentlich-Rechtlichen vertraglich zu binden, um Schauspielende angemessen zu beteiligen.

Die nächsten Verhandlungen stehen nun aber schon an. Der jetzige Abschluss deckt die Auswertung von Filmen in der ARD-Mediathek noch nicht ab. "Hier konnten wir uns mit den ARD-Anstalten nicht auf eine angemessene Vergütung einigen, weil nach unserer Auffassung die Bedeutung der Mediatheken in dem pauschalen Vergütungsangebot der ARD-Anstalten nur unzureichend gewürdigt wurde", erläutert BFFS-Vorstandsmitglied Heinrich Schafmeister. Darüber soll nun, möglicherweise gemeinsam mit anderen Berufsverbänden, wie es seitens des BFFS heißt, gesprochen werden.